Hallo,
angenommen A schuldet B 1000 Euro. B schuldet wiederum C 1000 Euro. Allerdings hat A für B die Haftung gegenüber C übernommen für den Fall, dass B nicht mehr zahlen kann.
Die Frage ist, kann A mit der Zahlung der 1000 von B verlangen, dass er dieses Geld zur Tilgung seiner Schulden gegenüber C verwendet, damit A keine Angst vor einer etweigen Haftung haben muss?
Für beide ausstehenden Leistungen würde ich verschiedene Vertragsverhältnisse annehmen. Also gibt es keinen Bezug bis auf das Personalle zwischen den Forderungen.
Kann die Tilgung einer Schuld mit einem Verwendungszweck?
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