Kann die Tilgung einer Schuld mit einem Verwendungszweck?

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Just
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Kann die Tilgung einer Schuld mit einem Verwendungszweck?

Beitrag von Just » 02.08.2013, 06:03

Hallo,

angenommen A schuldet B 1000 Euro. B schuldet wiederum C 1000 Euro. Allerdings hat A für B die Haftung gegenüber C übernommen für den Fall, dass B nicht mehr zahlen kann.

Die Frage ist, kann A mit der Zahlung der 1000 von B verlangen, dass er dieses Geld zur Tilgung seiner Schulden gegenüber C verwendet, damit A keine Angst vor einer etweigen Haftung haben muss?

Für beide ausstehenden Leistungen würde ich verschiedene Vertragsverhältnisse annehmen. Also gibt es keinen Bezug bis auf das Personalle zwischen den Forderungen.



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 08.09.2013, 06:16

...das kann man sich nur wünschen - wieso hat sich A überhaupt freiwillig auf die Haftung für C eingelassen??

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