Ich hatte einen Verkehrsunfall. Bei der Verhandlung wurde keine Schuld nachgewiesen, dh ich war bei dem Unfall schuldlos. Ich wurde von einem Rechtsanwalt vertreten. Die gegnerische Versicherung überwies zwei Mal einen Geldbetrag an meinen Rechtsanwalt. Kann ich von meinem Rechtsanwalt die Kostenauflistung zu den beiden Überweisungen der gegnerischen Versicherung einsehen oder kann mir mein Rechtsanwalt die Einsicht verwehren. Wann muß der Rechtsanwalt den Betrag, den er treuhändisch übernommen hat, an die Partei weiterleiten.
Leonardo
Abrechnung - Rechtsanwälte
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