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Zählt eine Unterschriftsbeglaubigung zur Vertragserrichtung?

Verfasst: 29.07.2013, 16:24
von gf0801
Hallo liebe Rechtswissenschafter,

ich habe eine Wohnung gekauft und der Käufer möchte mir die Kosten für die Beglaubigung seiner eigenen Unterschrift auf dem Kaufvertrag aufbrummen, mit dem Hinweis auf die Klausel "die Kosten für die Errichtung des Vertrages trägt der Käufer". Aus meiner Sicht umfasst die Errichtung nicht die Beglaubigung seiner Unterschrift. Liege ich falsch?

Verfasst: 03.08.2013, 22:52
von Manannan
Wie die Kostentragung geregelt wird, unterliegt grundsätzlich der Parteienvereinbarung.
Die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Vertrag ist für die grundbücherliche Durchführung erforderlich. Daher sind auch diese Kosten unter "Vertragserrichtungkosten" zu subsumieren.