Gewährleistung auf erfolglose Reparatur
Verfasst: 26.07.2013, 20:53
Hallo liebe Fachkundler!
Folgendes Problem: ich habe einen Laptop von Apple der 16 Monate alt ist und bei dem vor 4 Monaten ein Bauteil der defekt war, getauscht wurde. Praktisch am letzten Tag innerhalb der Garantie.
Der Vertragspartner von Apple (ein zertifizierter Apple Reseller in Wien) hat mir damals mitgeteilt, dass der Fehler bekannt sei und wahrscheinlich innerhalb eines halben Jahres wieder auftreten werde. Der selbe Bauteil ist jetzt nach 4 Monaten wieder defekt. Apple sagt mir aber, dass sie nicht nachvollziehen können was der Vertragspartner damals gesagt hat und sie mir daher nur eine erneute Reparatur anbieten können. Zudem behaupten sie jetzt dass ich den Fehler verursacht hätte und daher froh sein könne wenn ich überhaupt eine Reparatur bekäme. Komischerweise wurde beim ersten Mal nicht behauptet dass ich Schuld sei.
Ich habe aber, auf Grundlage dieses Urteils (http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntschei ... eSelf=True) einen Austausch des Gerätes verlangt, da die Reparatur jedesmal fast 1 Monat dauert und ich nicht jedes halbe Jahr das Gerät reparieren will.
So weit so schlecht.
Auf das ausgetauschte Teil besteht ja auch ein neuer, 2 jähriger Gewährleistungsanspruch, ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Wie schaut es da aber mit der Beweislastumkehr aus? D.h. gelten für das damals getauschte Teil wieder die 6 Monat Umkehr? D.h. müsste Apple mir jetzt beweisen, dass ich den getauschten Teil beschädigt habe? Oder gelten die 6 Monate in diesem Fall nicht?
Bin für alle Hinweise dankbar
lg
Frank
Folgendes Problem: ich habe einen Laptop von Apple der 16 Monate alt ist und bei dem vor 4 Monaten ein Bauteil der defekt war, getauscht wurde. Praktisch am letzten Tag innerhalb der Garantie.
Der Vertragspartner von Apple (ein zertifizierter Apple Reseller in Wien) hat mir damals mitgeteilt, dass der Fehler bekannt sei und wahrscheinlich innerhalb eines halben Jahres wieder auftreten werde. Der selbe Bauteil ist jetzt nach 4 Monaten wieder defekt. Apple sagt mir aber, dass sie nicht nachvollziehen können was der Vertragspartner damals gesagt hat und sie mir daher nur eine erneute Reparatur anbieten können. Zudem behaupten sie jetzt dass ich den Fehler verursacht hätte und daher froh sein könne wenn ich überhaupt eine Reparatur bekäme. Komischerweise wurde beim ersten Mal nicht behauptet dass ich Schuld sei.
Ich habe aber, auf Grundlage dieses Urteils (http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntschei ... eSelf=True) einen Austausch des Gerätes verlangt, da die Reparatur jedesmal fast 1 Monat dauert und ich nicht jedes halbe Jahr das Gerät reparieren will.
So weit so schlecht.
Auf das ausgetauschte Teil besteht ja auch ein neuer, 2 jähriger Gewährleistungsanspruch, ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Wie schaut es da aber mit der Beweislastumkehr aus? D.h. gelten für das damals getauschte Teil wieder die 6 Monat Umkehr? D.h. müsste Apple mir jetzt beweisen, dass ich den getauschten Teil beschädigt habe? Oder gelten die 6 Monate in diesem Fall nicht?
Bin für alle Hinweise dankbar
lg
Frank