Rein aus Interesse (und nicht weil ich in den nächsten wochen irgendwelchen Leuten willkürlich die Haut durchbohren möchte) hab ich mich mal im Internet und auf RIS BKA umgesehen, und bin auf das neue (?) Gesetz gestoßen.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True
Es geht ums Tätowieren und Piercen. Früher war der "Beruf" unter dem Kollektiv für Fußpfleger, scheinbar ist das heute (genau seit heute) nicht mehr so?!
Was heißt dieses Dokument denn nun genau? Wurden die Voraussetzungen für das Piercen und Tätowieren nun geänder, und sind dort jetzt alle festgehalten?
MfG ratlos (mal wieder)
