Diebstahl - steht mir der Betrag als Zahlung zu?

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RechtsauskunftWien
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Diebstahl - steht mir der Betrag als Zahlung zu?

Beitrag von RechtsauskunftWien » 22.07.2013, 13:39

Ich würde gerne um Auskunft bitten und bedanke mich herzlich für jeden Kommentar.

Meine Mutter hat mir zu Lebzeiten Schmuckstücke geschenkt. Weiters habe ich von Familienmitgliedern (Großmutter, Tante) anläßlich eines runden Geburtstags Schmuck geschenkt bekommen.

Nach dem Tod meiner Mutter hat mein Vater jenen Schmuck an sich genommen und im Dorotheum verpfändet bzw. zur Auktion angemeldet. Ich bin rechtzeitig informiert worden, sodass ich die zur Versteigerung abgegebenen Schmuckstücke wieder bekommen konnte. Ein Collier, das mein Vater mir gestohlen und verpfändet hat, müsste ich auslösen, um es wieder zu bekommen.

Nun meine Frage: Habe ich das Recht, das Geld für die Auslösung des mir gestohlenen Colliers von meinem Vater einzufordern? Wie gelingt mir dies ohne Diebstahlanzeige? Eine Diebstahlanzeige wird wohl außerdem nicht möglich sein, da ich für die bestreffenden Schmuckstücke keine Rechnung besitze, da ich diese als Geschenke erhalten habe. Abgesehen davon ist mein Vater generell der Meinung, dass mein Besitz ihm gehört, sofern ich einen Besitz nicht schriftlich (Rechnung, etc.) belegen kann.

Weiters hat mein Großvater damals eine finanzielle Zuwendung für meine Hochzeit unglücklicherweise an meinen Vater überwiesen, damit ich den Betrag von meinem Vater erhalte (etwas komplizierter, doch ich kürze die Situation grob so ab). Diesen Betrag behält mein Vater ein. Kann ich mich hierbei denn irgendwie wehren und das Hochzeitsgeschenk erhalten?

Vielen lieben Dank!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.07.2013, 14:28

Um Ihr Recht durchsetzen zu können, muss Ihnen grundsätzlich der Beweis der Schenkung gelingen.
Ihr Vater wird im Falle des Schmucks mit der Einrede argumentiert, dass nie eine Schenkung stattgefunden hat. Gelingt Ihnen der Beweis nicht, so können Sie damit argumentieren, dass Ihre Mutter den Schmuck zu Lebzeiten besessen hat und dieser nach ihrem Tod Teil des Nachlasses war. Somit haben Sie zumindest Anspruch auf den Pflichtteil aus dem Erlös bzw Zeitwert.
Die Schenkungen anderer Familienmitglieder sowie die Geldschenkung durch Ihren Großvater lässt sich vermutlich der Zeugenbeweis erbringen. Wenn Ihr Vater diese Dinge bzw das Geld nicht freiwillig herausrückt, bleibt Ihnen nur der Weg einer Klage.
Diesfalls müssten Sie einen Rechtsanwalt einschalten.

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