L-Tafel
Verfasst: 22.07.2013, 00:36
Guten Abend, meine Damen und Herren!
Ich werde mich mit der Vorgeschichte kurzfassen.
Ich (19) habe vor ca. einem Jahr einen Ladendiebstahl begangen, für den ich mich heute äußerst schäme. Es handelte sich bei der Ware um eine Speicherkarte für 25 €, die Bearbeitungsgebühren und den Wert der Speicherkarte habe ich bezahlt und auch eine Entschuldigung an den laden geschrieben. Ich wurde erwischt und angezeigt und habe eine Woche später einen Brief mit der Einstellung des Verfahrens und 2 Jahre Probezeit bekommen.
Meine Frage ist jetzt, ich habe mit dem Führerschein begonnen und muss nun ein behördliches Schreiben einholen, damit ich auch legal mit dieser L-Tafel und meinem Begleiter (Keine Vorstrafen) fahren kann.
Ich habe soweit ich weiß ja aufgrund der Anzeige eine Eintragung ins Bundeszentralregister. Hat diese Eintragung nun eine Auswirkung auf die Ausstellung des Antrags für die L-Tafel, wenn ich diesen bei der Landespolizeidirektion abholen muss?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Ich werde mich mit der Vorgeschichte kurzfassen.
Ich (19) habe vor ca. einem Jahr einen Ladendiebstahl begangen, für den ich mich heute äußerst schäme. Es handelte sich bei der Ware um eine Speicherkarte für 25 €, die Bearbeitungsgebühren und den Wert der Speicherkarte habe ich bezahlt und auch eine Entschuldigung an den laden geschrieben. Ich wurde erwischt und angezeigt und habe eine Woche später einen Brief mit der Einstellung des Verfahrens und 2 Jahre Probezeit bekommen.
Meine Frage ist jetzt, ich habe mit dem Führerschein begonnen und muss nun ein behördliches Schreiben einholen, damit ich auch legal mit dieser L-Tafel und meinem Begleiter (Keine Vorstrafen) fahren kann.
Ich habe soweit ich weiß ja aufgrund der Anzeige eine Eintragung ins Bundeszentralregister. Hat diese Eintragung nun eine Auswirkung auf die Ausstellung des Antrags für die L-Tafel, wenn ich diesen bei der Landespolizeidirektion abholen muss?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!