L-Tafel

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Nicky S.
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Registriert: 22.07.2013, 00:26

L-Tafel

Beitrag von Nicky S. » 22.07.2013, 00:36

Guten Abend, meine Damen und Herren!

Ich werde mich mit der Vorgeschichte kurzfassen.
Ich (19) habe vor ca. einem Jahr einen Ladendiebstahl begangen, für den ich mich heute äußerst schäme. Es handelte sich bei der Ware um eine Speicherkarte für 25 €, die Bearbeitungsgebühren und den Wert der Speicherkarte habe ich bezahlt und auch eine Entschuldigung an den laden geschrieben. Ich wurde erwischt und angezeigt und habe eine Woche später einen Brief mit der Einstellung des Verfahrens und 2 Jahre Probezeit bekommen.

Meine Frage ist jetzt, ich habe mit dem Führerschein begonnen und muss nun ein behördliches Schreiben einholen, damit ich auch legal mit dieser L-Tafel und meinem Begleiter (Keine Vorstrafen) fahren kann.

Ich habe soweit ich weiß ja aufgrund der Anzeige eine Eintragung ins Bundeszentralregister. Hat diese Eintragung nun eine Auswirkung auf die Ausstellung des Antrags für die L-Tafel, wenn ich diesen bei der Landespolizeidirektion abholen muss?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!



Ratlos3
Beiträge: 9
Registriert: 10.05.2013, 11:43

Beitrag von Ratlos3 » 22.07.2013, 12:19

Als nicht-Anwalt aber selbst L-Tafelbesitzer kann ich dir das sagen, was mir die Fahrschule gesagt hat.

Voraussetzungen: Begleiter der mind. 7 Jahre den Führerschein hat und 3 Jahre selbst keine Unfälle verursacht hat.

Das wars.
Vor mir war einer dran, bei dem sie noch gesagt hat, wenn man vorher im Verkehr auffällig geworden ist (mutwillige Sachbeschädigung von Fahrzeugen? Keine Ahnung.), dann kann es zu Problemen kommen.

Aber wegen Diebstahl sollte es da keine Probleme geben, hat ja mit dem Verkehr nichts zu tun ;)

Außerdem, gut dass du es bereust, jeder macht mal dumme sachen, die Hauptsache ist, dass du es nicht wieder tust :)
lg

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