Ausgleich, die kleinen bleiben über?
Ausgleich, die kleinen bleiben über?
Kann mir jemand weiter helfen?
Wenn ein Landwirt seine Erzeugnisse an eine Firma liefert und diese nicht zahlt seit Monaten und dann der Ausgleich vor der Haustüre steht, ist der Landwirt dann verpflichtet noch weitere 6 Monate zu liefern?
Danke für eure Hilfe
Wenn ein Landwirt seine Erzeugnisse an eine Firma liefert und diese nicht zahlt seit Monaten und dann der Ausgleich vor der Haustüre steht, ist der Landwirt dann verpflichtet noch weitere 6 Monate zu liefern?
Danke für eure Hilfe
Danke, in diese Richtung wurde schon gedacht, jedoch wurde dann mitgeteilt, wenn die Firma doch in Konkurs geht, dann kann sie ihre Auszahlungen bis zu 6 Monate retour fordern. ?!?!? Stimmt das?
Soweit ich weiß existieren keine Verträge. Es wurde sehr wenig schrifltich niedergehalten.
Auf den Gutschriften die die Landwirte bekommen steht immer nur " Die Rohware ist solange Eigentum des Lieferanten bis sie ausbezahlt wurde".
Kann man hiermit etwas anfangen?
Soweit ich weiß existieren keine Verträge. Es wurde sehr wenig schrifltich niedergehalten.
Auf den Gutschriften die die Landwirte bekommen steht immer nur " Die Rohware ist solange Eigentum des Lieferanten bis sie ausbezahlt wurde".
Kann man hiermit etwas anfangen?
Diese Regelung begünstigt die Landwirte, da es sich hier um einen Eigentumsvorbehalt handelt. Somit steht ihnen im Falle des Insolvenzverfahren ein Aussonderungsrecht der nicht bezahlten Ware zu. Wird diese Ware allerdings zur Fortführung des Betriebs benötigt, so kann der Insolvenzverwalter die Aussonderung bis zu einem halben Jahr zurückhalten.
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Unter der Voraussetzung, dass ETV wirksam vereinbart wurde (ein Hinweis bei der Rechnung reicht nicht).
Für bereits abgewickelte Verträge könnte uU die Zahlung angefochten werden.
Ist tatsächlich ein ETV vereinbart worden, so hat man als ET einen Aussonderungsanspruch, das ist klar, aber beachte, der MV kann in den verbindlichen Vertrag eintreten § 21 IO
Für bereits abgewickelte Verträge könnte uU die Zahlung angefochten werden.
Ist tatsächlich ein ETV vereinbart worden, so hat man als ET einen Aussonderungsanspruch, das ist klar, aber beachte, der MV kann in den verbindlichen Vertrag eintreten § 21 IO
Die Judikatur sagt anderes aus:
"Vom Fall einer länger dauernden Geschäftsverbindung, die auf Lieferungen mit vereinbartem Eigentumsvorbehalt aufgebaut ist, abgesehen, kann die Unterlassung eines Widerspruches gegen eine in die Rechnung aufgenommene Vertragsbestimmung über einen Eigentumsvorbehalt nicht als stillschweigende Zustimmung nach den im redlichen Verkehr zwischen Kaufleuten geltenden Gewohnheiten angesehen werden."
so zB RS0014529.
"Vom Fall einer länger dauernden Geschäftsverbindung, die auf Lieferungen mit vereinbartem Eigentumsvorbehalt aufgebaut ist, abgesehen, kann die Unterlassung eines Widerspruches gegen eine in die Rechnung aufgenommene Vertragsbestimmung über einen Eigentumsvorbehalt nicht als stillschweigende Zustimmung nach den im redlichen Verkehr zwischen Kaufleuten geltenden Gewohnheiten angesehen werden."
so zB RS0014529.
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Die Dauer der Geschäftsbeziehung ist sicher schon mehr als 3 Jahre. Genau weiß ich es leider nicht.
Es wird nun ein Sanierungsverfahren eingeleitet.
Und den Landwirten wurde mitgeteilt sie sind verpflichtet 6 weitere Monate zu liefern. Wenn Geld über bleibt dann bekommen sie einen Bruchteil.
Stimmt es das die Firma vom Gesetz her 60 Tage Zeit hat zu zahlen?
Denn wenn die Sanierung gelingt, sind die Landwirte wieder in dem alten Trott gefangen. Zahlungsziele kann ich mir als Firma mit meine Lieferanten doch selber ausmachen ? oder nicht?
Danke für eure Antworten, bin leider in diesem Gebiet nicht Sachkundig und froh über jede vernünftige Info....
Es wird nun ein Sanierungsverfahren eingeleitet.
Und den Landwirten wurde mitgeteilt sie sind verpflichtet 6 weitere Monate zu liefern. Wenn Geld über bleibt dann bekommen sie einen Bruchteil.
Stimmt es das die Firma vom Gesetz her 60 Tage Zeit hat zu zahlen?
Denn wenn die Sanierung gelingt, sind die Landwirte wieder in dem alten Trott gefangen. Zahlungsziele kann ich mir als Firma mit meine Lieferanten doch selber ausmachen ? oder nicht?
Danke für eure Antworten, bin leider in diesem Gebiet nicht Sachkundig und froh über jede vernünftige Info....
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