Erschlichenes Erbe und Abhandlung rückgängig machen?

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Maggo
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Registriert: 14.07.2013, 21:38

Erschlichenes Erbe und Abhandlung rückgängig machen?

Beitrag von Maggo » 14.07.2013, 21:58

In diesem Thread geht es um eine Erbabhandlung die vor 38 Jahren stattgefunden hat.
Mein Großvater hat damals von seinem Vater (mein Uropa) 1965 den Bauernhof in Niederösterreich vertraglich die Hofstelle bekommen,mein Großvater ist 1974 aber dann verstorben, sein Vater (mein Urgroßvater) erst 1979 verstorben.
Damals war mein Vater nicht bei der Erbabhandlung seines Vaters dabei wurde aber mit einer geringen Summe abgespeist und war auch der Meinung das seine Stiefmutter die Hofstelle komplett übernimmt und erbt.
Die Stiefmutter meines Vaters heiratete damals noch einmal wobei dieser Mann jetzt vor ca. einen Jahr verstorben ist.
Nach meiner recherche im Grundbuch kam ich drauf das der vestorbene Mann aus der Zweiten Ehe die Hofstelle schon vor 1962 von meinem Großvater per Übergabsvertrag bekommen hat und dann das Eigentumsrecht bei der Erbabhandlung meines Großvaters bekommen hat.
Wie kann dies sein? Die Hofstelle wurde erst 1965 von meinen Urgroßvater an meinen Großvater überschrieben.
Wurde hier ein Erbe erschlichen?der verstorbene Mann aus der Zweiten Ehe kannte niemand im Dorf bevor die Stiefmutter ihn 1976 heiratete.
Ich bitte hier um Infos bezüglich ev.welche rechtliche Schritte man unternehmen kann bzw. muss um dieser Sache auf den Grund zu gehen.

Danke!



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