unschuldig! betrug? unterschlagung? täuschung?

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Verkehrssuenderin
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unschuldig! betrug? unterschlagung? täuschung?

Beitrag von Verkehrssuenderin » 11.07.2013, 15:14

Ich habe schon einiges nachgelesen - werde aber nicht schlau daraus.

Folgendes hat sich abgespielt: Kaffemaschine wurde auf mit Anzahlung von 155 Euro auf Ratenzahlung genommen (2.7.13). Gegenüber gibt es ein Cafe - sich hineingesetzt und nach 10 min. der spontane Einfall - sie ist schwarz - in silber hatte ich noch keine.

Gehe zurück - da steht der Security (Geschäft ist zusätzlich Vidoeüberwacht) - gehe zum Infoschalter - was auch eine Kassa ist - zeige Rechnung und Karton und frage ob ich schauen darf ob es die in silber gibt. Wurde zugesagt.

ich ging mit meiner Schachtel zu den anderen und drehte ca 6 Kartons um und stellte auch manche auf den Boden - um die Makierung zu finden wo die Farbe angkreuzt ist. Bei dem Stapel gab es keine.

Dann ein Blick nach rechts im anderen Gang - da stehen noch welche. Mache das ganze noch bei ca. 2 Maschinen bis mir klar wird - es wird nur schwarze geben (Aktionsware). Ich nehme einen Karton der unten steht und gehe wieder. Gehe mit Rechnung und Karton wieder zur Kassa der auch ein Infoschalter ist - zeige die Rechnung und den Karton und sage - leider nicht - sie schaut sagt ok und ich darf gehen.

Setze mich wieder rüber ins Cafe. Gehe dann nachdem ich mein Getränk getrunken habe.

Zu Hause reiße ich Karton auf - nehme Maschine heraus - trage sie einen Stock höher - gehe wieder runter mit Hund gassi und schmeiße Karton weg.

2 Tage später Anruf vom Geschäft - nicht gehört - habe zurückgerufen.

Sie haben einen falschen Karton mitgenommen - ich entsetzt - kann ich mir nicht vorstellen - war ja bei Kassa und die Maschine war ja drinnen die ich wollte - in schwarz. Antwort: Nein die ist silber. Ich soll ein Foto machen und es schicken.

Kurz darauf ruft mich der Detektiv von dem Laden an. Es ist auf Video festgehalten - die Schachtel sieht anders aus und ist größer. Ich vereinbare mit ihm, dass ich das Foto ihm zukommen lasse (SMS). Habe die Maschine seit dem öffnen nicht mehr gesehen.

Schicke das Foto - die Maschine ist schwarz - der Name passt auch.

Er antwortet - er wird es weitergeben.

Keine Antwort mehr ob alles passt. Nächsten Tag gegen Mittag - bekomme ich während der Arbeitszeit ein SMS vom Detektiv: Bringen sie binnen 2 Stunden die Maschine ins Geschäft - sonst werden sie angezeigt.

Ich arbeite in einem ehamaligen öffentlichen Dienst und bekam die Panik. Habe Roller - mit dem bin ich in der Pause schnell nach Hause gefahren und wollte Machine am Liebsten vom Fenster schmeissen. Tat ich nicht sondern packte sie in Sackerln und stellte bzw. versteckte sie - bei mir in der Gasse zu einer Baustelle. Konnte mir Roller Gerät nicht transportieren und musste auch wieder zurück in die Firma.

Habe sofort sms geschrieben, dass das Gerät dort zum Abholen bereit steht. Antwort vom Detektiv - werde es weiterleiten.

Hab noch paar Minuten gewartet und bin wieder in die Firma.

Dass ich das nicht tun hätte sollen, wurde mir erst später bewusst :oops: Um ca. 15 Uhr meldetet sich der Detektiv per Telefon und wollte wissen von wo er jetzt die Kaffemaschiene abholen soll - ich dachte ich hör schlecht. Dann Diskussion hin und her ich darf das nicht usw - er holt sie jetzt.

Nichts mehr gehört - am Samstag ging ich dann am Nachmittag ins Geschäft und fragte persönlich ob sie sie geholt haben - ich bekam auf kein Mail dass ich der Firma in den 2 Tagen schrieb eine Antwort.

Nein sie haben sie nicht.

So..... jetzt hab ich keine Maschine - einen Vertrag der angezahlt ist und keine Maschine :cry:

Habe heute Schreiben erhalten dass ich, obwohl sie wissen dass ich sie nicht mehr habe - bis zum 15.7. bringen soll - sonst werden rechtliche Schritte eingeleitet!

Was soll ich tun? Und was soll das ganze?
Ich sehe mich nicht allein verantwortlich dafür - ich war an der Kassa - mit beiden Kartons - sie haben mir Fotos geschickt - da sieht man auch dass ich bei der Kassa reingehe.

Im Schreiben steht jetzt - ich bin ohne Fragen einer Mitarbeiterin einfach reingegangen und habe Karton ausgetauscht!!!!

Wäre ich doch nie reingekommen - das ist ein großer Karton - der Security lässt dich nicht durch ohne Absprache mit einer Mitarbeiterin.
Die haben meine Daten (Ratenzahlung) - außerdem bin ich visa vie im Cafe gesessen?

HILFEEEEEEEEEEEE :oops: :cry:

muss ich jetzt alles zahlen bzw. was muss ich jetzt zahlen und bekomme ich eine Anzeige?

Danke



lexlegis
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Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 12.07.2013, 11:36

Zum moralischen:

Unabhängig davon ob Sie bewusst oder unbewusst eine andere Maschine mitgenommen haben würde ich, sofern es sich hierbei um ein renommiertes Unternehmen handelt, keinen weiteren Kontakt mehr mit dem Security aufnehmen und zunächst NUR noch mit dem Filialleiter des Unternehmens persönlich (nicht per Mail oder dergleichen) in Verbindung treten.

Dem sollten Sie den Sachverhalt schildern und sich auch höflich jedoch indigniert darüber äußern, dass der Umgang mit den Kunden bezüglich des Sicherheitspersonals nicht besonders freundlich war, da Sie sofort als Delinquent hingestellt wurden obwohl es sich offenbar um ein Missverständnis handelt.


Zum rechtlichen:

Sollte es sich bei der von Ihnen vertauschten Maschine tatsächlich um ein anderes (teureres) größeres Modell handeln, dann wird Betrug anzunehmen sein, wenn Sie auch Vorsatz hatten eine andere Maschine, die mehr kostete als die Erste, mitzunehmen.

Ist Ihnen der Irrtum erst zu Hause aufgefallen, dann hatten Sie zum Tatzeitpunkt des "Betruges" keinen Vorsatz und das Ganze ist nicht nach § 146 StGB zu bestrafen (§ 7 Abs 1 StGB und dolus superveniens non nocet).

Entschließen Sie sich später bewusst die irrtümlich mitgenommene Sache nicht zurückzugeben, dann könnte man möglicherweise argumentieren, dass die von ihnen weggenommene andere Kaffeemaschine (sei es mit Einverständnis des Personal, wodurch ein Diebstahl schon mal wegfällt) nicht Teil des Kaufvertrages war, Sie daher kein Eigentum daran erworben haben und die Sache für Sie FREMD ist.

Daher käme, wenn Sie nach dem Hinaustragen erst zu Hause den Irrtum bemerken und dennoch die Sache behalten eine Anschlussunterschlagung nach § 134 Abs 2 StGB in Betracht. Bemerken Sie also zu Hause: "Ups, das war doch die falsche Maschine" und behalten Sie diese, dann könnte dieses Verhalten sehr wohl strafbar sein und ein unrechtmäßiger Bereicherungsvorsatz liegt in der Höhe der Preisdifferenz beider Maschinen vor.

Relevant ist zunächst ob die von Ihnen mitgenommene Maschine nicht doch eine andere (egal ob vorsätzlich mitgenommen oder nicht) war, als zuvor.

Sind Sie sich zu 100% sicher, dass es die gleiche Maschine gewesen ist, dann würde ich dennoch eine Beschwerde über das Sicherheitspersonal und deren Umgang mit Kunden einreichen.

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