Verlassenschaft

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JUSLINE
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Verlassenschaft

Beitrag von JUSLINE » 05.05.2005, 11:58

Hallo,



ich hätte folgende Frage: im Falle einer Verlassenschaft erhalten minderjährige Kinder ja einen Pflichtanteil. Muss dieser Teil sofort nach Abwicklung der Verlassenschaft bei einer Bank hinterlegt werden, oder gibt es hier auch eine andere Möglichkeit. Wer hat den schon im Ablebensfall so viel Geld, dass der Pflichtteil hinterlegt werden kann?!?



Gibt es in Bezug auf das Erbrecht eine Beschreibung irgendwo im Internet?

Danke!

Grulich



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