OGH
Es gibt keine Beschränkungen in der rechtlichen Argumentation. Es handelt sich dabei ja nicht um neue Tatsachen/Beweise oä, sondern eben um rechtliche Ausführungen.
Sie dürfen ja auch völlig neue/eigene Gedanken zur Argumentation heran ziehen, also warum nicht auch neue Erkenntnisse des OGH.
mfG
RA Michael Gruner
Sie dürfen ja auch völlig neue/eigene Gedanken zur Argumentation heran ziehen, also warum nicht auch neue Erkenntnisse des OGH.
mfG
RA Michael Gruner
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