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mangelnde Lüftung (blockierte Luftkanal) in einer Wohnung

Verfasst: 01.07.2013, 12:26
von Anton Ishmurzin
Guten Tag!

Ich hoffe das jemand mir endlich helfen kann.

In unserer Wohnung funktioniert der Luftkanal nicht. Er ist irgendwo zwischen der Wohnung und dem Dach blockiert ist. Es entsteht absolut kein Zug, selbst wenn man alle Türe und Fenster öffnet, und obwohl die Wohnung im Erdgeschoss sich befindet.

Meine Frau und ich sind die Eigentürmer der Wohnung.

Das Gebäude wird von ÖWG Wohnbau verwaltet. Die ÖWG Wohnbau hat mir keine Baupläne für Lüftung gegeben und war überhaupt nicht hilfreich bei dem Problem.

Wie ich verstehe, eine Wohnung auch aus hygienischen Gründen darf nicht ohne Lüftung sein, und meiner Meinung nach muss die ÖWG Wohnbau den Luftkanal reinignen bzw. zum funtionierenden Zustand bringen.

Wie sieht es rechtlich aus? Wenn es möglich ist, wie kann man die ÖWG Wohnbau dazu zwingen, den Luftkanal zu reparieren?

Vielen herzlichen Dank für alle Ideen im Voraus,

mit freundlichen Grüßen,
Anton Ishmurzin

Verfasst: 01.07.2013, 17:18
von Anton Ishmurzin
ich habe im Stmk BauG folgendes funden:

§ 70 Bäder und Toilettenräume
(1) Jede Wohnung und jede Betriebs und Arbeitsstätte muß mindestens eine Toilette haben. Toilettenräume für Wohnungen müssen innerhalb der Wohnung liegen. Fensterlose Bäder und Toilettenräume sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

und bei uns handelt es genau um türlose Bad und Toilette.

Verfasst: 01.07.2013, 22:03
von Manannan
Um ein türloses Bad und Toilette? Blöde Frage, wie kommen Sie dann hinein? Durch das Fenster?? Ist das nicht etwas umständlich?

Was wurde im Verwaltungsvertrag mit der ÖWG vereinbart?

Verfasst: 02.07.2013, 01:49
von Anton Ishmurzin
Estmals vielen Dank für die schnelle Antwort!
Manannan hat geschrieben:Um ein türloses Bad und Toilette? Blöde Frage, wie kommen Sie dann hinein?
Keine blöde Frage :) Ohne Türen wäre es etwas unpraktisch :D Ich habe "fensterlose" gemeint, Entschuldigung, bin kein deutscher Muttersprachler.

Was mit ÖWG laut Verwaltungsvertrag vereinbart ist muss ich nachschlagen. Danke für den Hinweis.