Ich habe eine Frage. Ich arbeite ab und zu für ein spanisches Unternehmen. Dieses Unternehmen macht Spielgemeinschaften in Österreich. Ich schicke ab und zu die Briefe nach Spanien und kaufe auch die Lottoscheine für die Firma. Bin dort aber freier Arbeiter und habe keinen Vertrag. Da ich aber der einzige Österreicher bin, frage ich micht wie es mit der Haftung aussieht? Ich bin hier die einzige Ansprechperson und musst auch schon mal deshalb zur Wirtschaftspolizei. Wie weit bin ich haftbar für das Unternehmen?
Haftbar für das Unternehmen.
RE: Haftbar für das Unternehmen.
wenn sie etwas strafrechtlich relevantes tun, sind sie haftbar unabhängig ob sie es für ein unternehmen tun oder aus ihrem privaten antrieb.
Bernhard
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Bernhard
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RE: Haftbar für das Unternehmen.
Wenn ich was haftbares mache ist mir schon klar, dass ich belangt werde. Wie sieht es aus wenn das Unternehmen was haftbares macht oder ein Fehler passiert?
RE: Haftbar für das Unternehmen.
strafrechtlich kann ein Unternehmen nicht haften, da eine juristische Person strafrechtlich nicht handeln kann.
Zivilrechtlich kann ein Unternehmen sehr wohl haften, allerdings ist dann im Rahmen der Stellvertretungshaftung zu prüfen ob der Angestellte der das verursacht hat haftbar ist
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Zivilrechtlich kann ein Unternehmen sehr wohl haften, allerdings ist dann im Rahmen der Stellvertretungshaftung zu prüfen ob der Angestellte der das verursacht hat haftbar ist
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RE: Haftbar für das Unternehmen.
Welche Funktion ueben Sie im bzw. fuer das Unternehmen aus? Sind Sie Geschaeftsfuehrer, Prokurist...?
RE: Haftbar für das Unternehmen.
Ich bin in den Unternehmen nur freier Arbeitnehmer oder Repräsentant. Ich überlege aber ob ich in ein Angestelltenverhältnis über gehe.
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