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Unterhaltszahlungen

Verfasst: 27.01.2002, 19:23
von JUSLINE
An die Mitglieder des Forums:

1. Mein studierender Sohn, für den ich Unterhalt bezahle, wird im Februar zum Zivildienst einberufen. Bin ich während dieser Zeit verpflichtet, ihm weiterhin den Unterhalt zu zahlen, oder bin ich von der Unterhaltsleistung befreit?

2. Bin ich verpflichtet, ihm nach dem Zivildienst über die Unterhaltszahlungen hinaus auch die Studiengebühren zu bezahlen?

3. Gibt es eine Altersgrenze für die Bezahlung von Unterhalt an studierende Kinder?



Vielen Dank!

Benjamin

RE: Unterhaltszahlungen

Verfasst: 28.01.2002, 19:30
von JUSLINE
> 1. Mein studierender Sohn, für den ich Unterhalt bezahle, wird im Februar zum Zivildienst einberufen. Bin ich während dieser Zeit verpflichtet, ihm weiterhin den Unterhalt zu zahlen, oder bin ich von der Unterhaltsleistung befreit?



Es gilt allgemein, dass das Einkommen des Kindes ausreichen muß, um alle Unterhaltsbedürfnisse im Rahmen der konkreten Lebensverhältnisse abdecken zu können. Ist das nicht gegeben, kommt es lediglich zu einer Unterhaltsminderung.



> 2. Bin ich verpflichtet, ihm nach dem Zivildienst über die Unterhaltszahlungen hinaus auch die Studiengebühren zu bezahlen?



Wenn man von Ihnen schon vorher die Finanzierung des Studiums verlangen konnte: Höchtstwahrscheinlich ja.



> 3. Gibt es eine Altersgrenze für die Bezahlung von Unterhalt an studierende Kinder?



Nein. Die Gerichte dulden aber keine Bummelstudenten, sondern verlangen das zielstrebige Verfolgen des Studiums, was natürlich auch in vernünftiger Zeitspanne abgelegte Prüfungen mit einschließt.