unternehmensgründung mit hindernissen

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JUSLINE
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unternehmensgründung mit hindernissen

Beitrag von JUSLINE » 21.04.2005, 11:02

guten tag,



ich habe ein kleines problem, ein guter freund möchte gerne eine gmbh gründen (mit consulting tätigkeit) und möchte unbedingt, dass ich dabei einsteige. er ist bereit mir die stammeinlage zu bezahlen und ich wäre dann mit 20% beteiligt.

allerdings weiss ich, dass er ziemlich chaotisch ist.



deshalb meine frage:

was kann mir als reiner gesellschafter (ohne arbeitsleistung) mit 20% passieren??

speziell in bezug auf sorgfaltspflicht, gilt diese auch, wenn ich nur 20% besitze?



bin ich mit 20% automatisch stiller gesellschafter? oder müsste das im gesellschaftervertrag extra erwähnt werden?



bin momentan ziemlich ratlos, deshalb vielen dank für eure hilfe,



lg

andrea






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