Hallo,
kann mir jemand sagen wie die 3 Meter Abstand vom Haus zur Grundgrenze gemessen werden. Ist die Aussenmauer, oder die Traufe der Dachrinne oder ein Vordach ausschlaggebend.
Danke
Tontschi
rechtlicher Abstand von der Grundgrenze zum Zaun
Die Abstandsregelung findet sich im § 13 des Stmk BauG. Maßgeblich ist die Gebäudefront und diese ist wie folgt definiert:
"Gebäudefront: Außenwandfläche eines Gebäudes ohne vorspringende Bauteile, wie z. B. Balkone, Erker, Vordächer jeweils in gewöhnlichen Ausmaßen; an Gebäudeseiten ohne Außenwände gilt die Vertikalebene entlang des Dachrandes als Gebäudefront;"
Die Abstandsbestimmungen selbst sind eher kompliziert und vielgestaltig. Hier kommt es auf die Art des Baues und andere Umstände an.
Für die Verkleinerung des Grundstückes ist die stmk Baubauungsdichteverordnung maßgeblich. Da kann ich Ihnen nicht viel weiterhelfen, da mir der Sachverhalt zu wenig bekannt ist und ich mich auch erst in die Materie einlesen müsste.
Siehe: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... hworte=Bau*
"Gebäudefront: Außenwandfläche eines Gebäudes ohne vorspringende Bauteile, wie z. B. Balkone, Erker, Vordächer jeweils in gewöhnlichen Ausmaßen; an Gebäudeseiten ohne Außenwände gilt die Vertikalebene entlang des Dachrandes als Gebäudefront;"
Die Abstandsbestimmungen selbst sind eher kompliziert und vielgestaltig. Hier kommt es auf die Art des Baues und andere Umstände an.
Für die Verkleinerung des Grundstückes ist die stmk Baubauungsdichteverordnung maßgeblich. Da kann ich Ihnen nicht viel weiterhelfen, da mir der Sachverhalt zu wenig bekannt ist und ich mich auch erst in die Materie einlesen müsste.
Siehe: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... hworte=Bau*
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