Bitte helft mir mal :) gaaaaaaaanz wichtig. Preisminderung?

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michi1
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Bitte helft mir mal :) gaaaaaaaanz wichtig. Preisminderung?

Beitrag von michi1 » 07.06.2013, 18:53

Also, es geht um folgenden Sachverhalt. Habe einen Renault Clio im Jahre 2012 Bj. 05/2012 (Garantie geht bis 05/2014) erworben. Seit ca. 2 Monaten vernehme ich jetzt Rollgeräusche aus irgendeinem Hohlraum auf der Fahrerseite. Nachdem ich jetzt 3 Mal in der Werkstatt war und mir gesagt wurde, dass der Mangel jetzt behoben wurde, ist das Rollgeräusch heute wieder aufgetreten. Nun zu meiner Frage: Nachdem ich jetzt schon 3 Mal in der Werkstatt war und diese nicht in der Lage zu sein scheint den Mangel zu beheben; habe ich einen Anspruch auf Wertminderung, obwohl es sich hier "nur" um einen Bagatellmangel handelt oder muss ich mit dem Mangel leben und noch 20x in die Werkstatt fahren. Dieses Geräusch ist sehr penetrant und tritt immer beim beschleunigen bzw. bremsen auf. Wenn ein Anspruch auf Preisminderung bestehen sollte, in welcher Höhe wäre diese zu erwarten. Vielleicht hat ja jemand mit solch einem Fall Erfahrung?? Bitte helft mir, bin inzwischen echt verzweifelt!!!!!



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 08.06.2013, 11:42

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Darüber hinaus kann der Hersteller eine Garantie für die gesamte Sache oder nur für bestimmte Teile gewähren.
Das Problem in Ihrem Fall liegt darin, dass der Mangel erst sechs Monate nach Übergabe aufgetreten ist. Innerhalb von sechs Monaten wird das Vorhandensein bei Übergabe vermutet und die Beweislast trifft den Verkäufer bzw Hersteller. Tritt der Mangel später auf, müssen Sie den Beweis erbringen, dass dieser schon bei Übergabe vorhanden war. Gelingt Ihnen das nicht, haben Sie auch keinen Gewährleistungsanspruch.
Gelingt Ihnen der Beweis, so können Sie Verbesserung / Austausch, Preisminderung oder Wandlung geltend machen und zwar idR in dieser Reihenfolge.
Wenn die Sache bereits dreimal repariert wurde und noch immer nicht vollständig behoben ist, so können Sie durchaus die Preisminderung fordern, da ihnen nicht zumutbar ist, weiterhin in die Werkstätte zu fahren bzw in diese Werkstätte kein Vertrauen mehr haben.

michi1
Beiträge: 2
Registriert: 07.06.2013, 18:36

Beitrag von michi1 » 08.06.2013, 12:13

Nur wie soll ich etwas beweisen, was nicht einmal die Werkstatt selbst lokalisieren kann?! Ich war erst vor 1 1/2 Monaten das erste mal in der Werkstatt also ca genau 1 Jahr nach Erstzulassung

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