Pistenunfall mit schwerer Körperverletzung
Verfasst: 04.06.2013, 19:16
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
A wurde auf der Skipiste von B überfahren. A hatte darauf einen Pneumothorax und war in Summe 10 Tage stationär und weitere 2 Wochen in ambulanter Behandlung. B blieb unverletzt.
A wurde weder strafrechtlich-, als auch zivilrechtlich belangt. B erhielt laut telefonischer Auskunft eine Verwaltungsstrafe (Behördenstrafe).
Mich würde interessieren, aufgrund welcher Bestimmung (Gesetz, Paragraph?) B die Strafe bekommen haben könnte und ob A Anspruch auf Erhalt dieser Strafverfügung hat?
A wurde auf der Skipiste von B überfahren. A hatte darauf einen Pneumothorax und war in Summe 10 Tage stationär und weitere 2 Wochen in ambulanter Behandlung. B blieb unverletzt.
A wurde weder strafrechtlich-, als auch zivilrechtlich belangt. B erhielt laut telefonischer Auskunft eine Verwaltungsstrafe (Behördenstrafe).
Mich würde interessieren, aufgrund welcher Bestimmung (Gesetz, Paragraph?) B die Strafe bekommen haben könnte und ob A Anspruch auf Erhalt dieser Strafverfügung hat?
