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Pistenunfall mit schwerer Körperverletzung

Verfasst: 04.06.2013, 19:16
von Sven Strassgschwandtner
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
A wurde auf der Skipiste von B überfahren. A hatte darauf einen Pneumothorax und war in Summe 10 Tage stationär und weitere 2 Wochen in ambulanter Behandlung. B blieb unverletzt.
A wurde weder strafrechtlich-, als auch zivilrechtlich belangt. B erhielt laut telefonischer Auskunft eine Verwaltungsstrafe (Behördenstrafe).
Mich würde interessieren, aufgrund welcher Bestimmung (Gesetz, Paragraph?) B die Strafe bekommen haben könnte und ob A Anspruch auf Erhalt dieser Strafverfügung hat? :?:

Verfasst: 04.06.2013, 19:38
von Manannan
War der Schiunfall in Österreich?
Als einzigen Tatbestand den ich mir hier vorstellen kann, ist, dass B gegen die Helmpflicht verstoßen hat. Dies kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.

Verfasst: 05.06.2013, 07:28
von Sven Strassgschwandtner
Ja, am Kreischberg in der. Steiermark (BPD Judenburg). Die Helmpflicht kann's wohl kaumgewesen sein, da auch A keinen trug. In der Stmk. Gilt die Helmpflicht auch nur für Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr (§20b Steiermärkisches Landessportgesetz).