Hallo,
Kann mir jemand sagen, welche rechtliche Definition es für Verschleißteile gibt? Ich habe schon einige Recherchen angestellt, aber nichts gefunden!
Konkreter Fall:
Man kennt ja diese elektronischen Vorschaltgeräte (EVG) die in Leuchten mit Leuchtstoffröhren als "Starter" eingebaut sind. Ist so ein elektronisches Ding ein Verschleißteil, wie die Leuchtstoffröhre selbst? Oder Kann der Kunde hier einen Austausch einfordern.
Danke, LG
Verschleiß oder doch ein Gewährleistungsfall?
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