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Mahnklage von Rechtsanwalt wegen nicht gezahlter Rechnung

Verfasst: 26.05.2013, 14:43
von Warrender1
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, hier Rat zu folgendem Problem zu finden:
Bei einer Firma aus dem Internet habe ich Ware auf Rechnung bestellt und vergessen, diese zu bezahlen. Die Mahnschreiben gingen an eine alte Adresse von mir. Die Ware jedoch an die neue. Außerdem ist die neue bei der Firma hinterlegt. Ich habe außerdem bei der alten Adresse keinen Nebenwohnsitz.
Ein Rechtsanwalt hat jetzt den Zahlungsbetrag eingeklagt. Das Schreiben ging wieder an die alte Adresse, jedoch habe ich diesen Brief durch Zufall erhalten. Als ich den Brief des Rechtsanwalts bekam, war die Rechnung schon eingezahlt (ca. 3 Tage vorher), weil ich erstmalig per Mail auf den offenen Betrag aufmerksam gemacht wurde und natürlich sofort überwiesen habe.
Diese Woche bekam ich wieder ein schreiben des Anwalts: Er möchte jetzt über 80 Euro, da die Zahlung erst nach Klagseinbringung erfolgt ist.

Was soll ich jetzt machen? Ich werde die Gründe schriftlich darlegen und an den Rechtsanwalt schicken, oder?
Habe ich eine Chance, dass ich den Betrag nicht überweisen muss?
Soll ich an die Firma schreiben?

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

Verfasst: 26.05.2013, 15:17
von Ratlex
Es kommt darauf an wie die Zahlung hätte erfolgen müssen. Hätte sie nach Erhalt der Rechnung erfolgen müssen und ist Ihnen die Rechnung an die aktuelle Adresse geschickt worden, sind Ihre Chancen gering. Ist die Rechnung an die alte Adresse gegangen besteht eine Chance den Betrag nicht zahlen zu müssen.

Bei der Forderung des Rechtsanwaltes kommt es auch darauf an woraus sie sich zusammensetzt.

Verfasst: 26.05.2013, 18:13
von Warrender1
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Die Rechnung kam an die neue Adresse, lediglich die Mahnungen an die alte.

die Forderung des Rechtsanwaltes setzt sich so zusammen:
Zinsen
Kosten Mahnklage (über 90% der Gesamtsumme)
Kosten meines Mandanten für mein Einschreiten

Edit: Soll ich Einspruch per Post, Mail oder telefonisch beanstanden, oder gar nicht?

Verfasst: 26.05.2013, 19:47
von Manannan
Wenn Sie bei der Bestellung die alte Adresse als Rechnungsadresse angeführt haben, dann hätten Sie die spätere Adressänderung entweder melden oder bei der Post einen Nachsendeantrag stellen müssen. Dies lag in Ihrer Sphäre als Vertragspartner und kann von der Gegenseite durchaus eingewendet werden.

Verfasst: 26.05.2013, 20:58
von Warrender1
Auch Ihnen ein herzliches Dankeschön für die Antwort.

Die Bestellung sowie die Rechnung gingen auf die neue Adresse, lediglich die Mahnschreiben, sowie die Schreiben des Rechtsanwaltes an die alte. Die neue Adresse habe ich schon lange vor dem Zeitpunkt der Bestellung beim Internetshop geändert.

Verfasst: 27.05.2013, 06:21
von Hubert Neubauer
Der Betrag wurde durch die Rechnung spaetestens durch die Klage faellig gestellt. Mahnungen waren keine noetig, sie haben nicht bezahlt also muessen sie die Kosten auch bezahlen, ich wuerde bezahlen sonst wird es noch viel teurer..