Hallo An Alle!
Ich hätte folgendes Frage:
Darf eine ÖNORM als Bestandteil eines Kaufvertrages (Zwischen einem Unternehmen und einem Konsumenten) aufgenommen werden (auch wenn Sie nur in den AGB`s angeführt wird)?
Falls ja, reicht die Bezeichnung ÖNORM B1111 aus, oder muss der Konsument darüber aufgeklärt werden, was sich hinter dieser ÖNORM verbirgt?
Besten Dank für Eure Hilfe!
LG
W.
ÖNORM als Bestandteil eines Kaufvertrages!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 116 Gäste