Schenkung zurückfordern ?!

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alsa
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Schenkung zurückfordern ?!

Beitrag von alsa » 17.05.2013, 18:20

Hallo!

Es geht um Folgendes: Ich habe vor einigen Monaten ein Inserat entdeckt, in dem A. eine schöne Rassekatze verschenkte. Bin dann hingefahren und hab sie mir angeschaut und auch gleich mitgenommen. Die Katze ist aus privaten Gründen weggegeben worden. Auf jeden Fall hat A. mir gesagt, ich kann die Katze jederzeit zurückbringen und solle sie nicht weitergeben, falls ich sie nicht mehr will. Ich hab mich dazu entschlossen, die Katze um EUR 300.- zu verkaufen.

A. hat sich vor kurzem bei mir gemeldet und verlangt, nachdem A. davon mitbekommen hat, dass ich die Katze verkauft habe, die Katze zurück. Schwierig, da sie ja nicht mehr bei mir ist ;-) Meiner Meinung nach, ist das Eigentum der Katze an mich übergegangen, da ich den Titel durch die Übergabe erhalten habe.

Nun würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage hierzu ist. Ich weiß zwar, dass man eine Schenkung nur in Ausnahmen zurückforden kann, in der Regel eben nicht. Was mir jedoch sorgen macht ist, dass A. gesagt hat ich solle die Katze nicht weitergeben, sondern zurückgeben, sollte es nicht mehr passen. Wie siehts nun aus? Hab ich Konsequenzen zu befürchten? Ich denke, A. hätte sich vorher überlegen sollen, ob sie die Katze weggibt oder nicht.

Was meint ihr? Wie sieht die Rechtslage aus?

liebe Grüße und danke für Eure Tipps,
alsa



Ratlex
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Beitrag von Ratlex » 17.05.2013, 18:59

Die Schenkung ist ohl unter der Bedingung erfolgt, dass Sie die Katze zurück geben müssen, wenn Sie diese nicht mehr möchten. Da Sie die Katze verkauft haben wurde der Käufer Eigentümer und Sie sind mE schadenersatzpflichtig, was Ihnen auch recht geschieht.

alsa
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Beitrag von alsa » 17.05.2013, 19:49

Zunächst einmal Danke für Ihre mehr oder weniger hilfreiche Antwort. Ich muss festhalten, dass sich Ihre Aussage widerspricht. Wie ist Eigentum von mir auf den Käufer übergegangen? Derivativ? Originär?

Meiner Meinung nach, kann das nicht der Fall sein da der originäre Eigentumserwerb Entgeltlichkeit voraussetzt. Eine Schenkung ist unentgeltlich! Derivativer Eigentumserwerb setzt ja Titel, Modus und Berechtigung der Vorperson voraus. Den Titel habe ich mit dem Modus - der körperlichen Übergabe - erhalten. Damit ich jedoch Eigentum übertragen kann, muss die Berechtigung der Vorperson gegeben sein. Ihrer Meinung nach habe ich diese Berechtigung nicht (da ich laut Ihnen, die Katze nicht verkaufen durfte), trotzdem ist - Ihrer Meinung nach - Eigentum an den Käufer übergegangen?! Widersprüchlich!

Ich bitte um professionelle Antworten und nicht um Mutmaßungen und Vorwürfe. Hier geht es lediglich um die rechtliche Begutachtung! Danke und lG!

Ratlex
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Beitrag von Ratlex » 17.05.2013, 21:10

Also ich sehe das so: Grundsätzlich wird man sich überlegen müssen mit welchem Inhalt der Schenkungsvertrag zustande gekommen ist. Da gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten. ZB sind zwei Varianten denkbar:

1. Schenkung mit einer auflösenden Bedingung und zwar jener dass das Eigentum wieder zurück fällt, wenn Sie die Katze nicht mehr haben möchten. Diesfalls müsste man sich aber überlegen, wann das Eigentum wieder rückübertragen wird (erst mit der Übergabe an den alten Eigentümer?). Letztendlich wird das aber egal sein. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs noch Eigenum inne hatten ging es mit derÜbergabe an den neuen Käufer über (derivativ). Waren Sie zum Zeitpunkt der Übergabe nicht Eigentümerin, so hat der Käufer mE dennoch Eigentum an der Katze da er es gutgläubig erworben hat (bewegliche Sache, entgeltlich, sie waren wohl Vertrauensmann des alten Eigentümers).

2. Es hat sich bei der Aussage des Schenkenden um eine Auflage gehalten. Dann ist das Eigentum keinesfalls an den Schenkenden zurückgefallen und der Käufer ist Eigentümer.

Ich hoffe diese Antwort passt Ihnen besser ;-) jetzt meine Frage: ist das ein Lebenssachverhalt oder eine Uni-Aufgabenstellung?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 17.05.2013, 21:23

@alsa

Die Antwort und Lösungsschritte erfahren Sie bei der Klausurnachbesprechung.

alsa
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Beitrag von alsa » 17.05.2013, 21:26

ja, diese antwort gefällt mir besser. viel bessen :-)

bei dem sachverhalt handelt es sich um einen lebendsachverhalt. für das problem werde ich schon eine lösung finden, da ich beide personen gut kenne. mich hat jetzt aber einmal die rechtslage interessiert!

nun meine gegenfrage: wie weiß man, ob es eine auflösende bedinung oder eine auflage ist ? wie hätte man das beispielsweise vereinbaren müssen damit jeweiliges zutrifft? kann man das irgendwie sagen?

danke für die rasche antwort

alsa
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Beitrag von alsa » 17.05.2013, 21:53

ach ja,

und was wäre die konsequenz bei variante 1 und was bei variante 2?

Ratlex
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Beitrag von Ratlex » 18.05.2013, 00:34

Es kommt rein auf die Formulierung an: auflösende Bedingung -> Vertrag fällt mit Bedingungseintritt weg. Auflage: Sie haben eine Handlungspflicht. Je nach Formulierung muss es sich also um das eine oder das andere handeln.

Zu den Konsequenzen. Die müssten eigentlich bei beiden Varianten gleich sein: Schadenersatzanspruch bzw Bereicherungsanspruch.

BatLB
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Beitrag von BatLB » 04.06.2013, 17:19

Beim lesen stellt sich natürlich die Frage - Wieso tut man so etwas? bzw. wieso erhofft man sich, nach dem man wohl mindestens moralisch ein eigenes Fehlverhalten erkannt hat, juristischen Zuspruch? Jeder Mensch sollte anstreben, dass juristische Entscheidungen auch gerecht ausfallen.

BatLB
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Beitrag von BatLB » 04.06.2013, 17:21

Beim lesen stellt sich natürlich die Frage - Wieso tut man so etwas? bzw. wieso erhofft man sich, nach dem man wohl mindestens moralisch ein eigenes Fehlverhalten erkannt hat, juristischen Zuspruch? Jeder Mensch sollte anstreben, dass juristische Entscheidungen auch gerecht ausfallen.

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