Löschungserklärung

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JUSLINE
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Löschungserklärung

Beitrag von JUSLINE » 19.04.2005, 10:41

Nach Bezahlung eines Hypothekardarlehens habe ich von meiner Bank eine Löschungserklärung erhalten.



Wie kann ich ein Gesuch zur Löschung der Hypothek im Grundbuch erstellen?

Muss zwingend ein Rechtsanwalt, Notar oder Legalisator mit der Ausfertigung beauftragt werden, oder kann jeder dieses Gesuch anfertigen und beim Gericht vorlegen?



Wie viele Ausfertigungen müssen davon erstellt werden?



Danke für Ihre Antworten - Elisabeth



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JUSLINE
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RE: Löschungserklärung

Beitrag von JUSLINE » 20.04.2005, 16:59

Ich habe mich beim Bezirksgericht (Grundbuch) in der Zwischenzeit erkundigt und es wurde mir die Auskunft erteilt, dass eigentlich jeder selbst ein Gesuch um Löschung der Hypothek einreichen kann unter der Berücksichtigung der Eingaberichtlinien.



Die Beamten des Grundbuches sind gerne behilflich und ich bekam auch die Auskunft, dass manche Banken oder Bausparkassen diese Gesuche automatisch dem Kunden zur Verfügung stellen. Leider macht das unsere Bank seit 5 Jahren nicht mehr.



Das Gesuch habe ich nun selbst geschrieben und es müssen soviele Kopien für den späteren "Bescheid" dazugelegt werden, wie später Personen oder Institutionen verständigt werden.



Dies sind meine persönlichen Erfahrungen in dieser Sache und es stellt keine rechtliche Auskunft im juristischen Sinne dar.


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