Kauf einer Eigentumswohnung
Verfasst: 15.05.2013, 13:00
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu einem Kaufanbot einer Eigentumswohnung. Zur Eigentumswohnung, die ich gerne erwerben würde, gehört ein Garten. Dieser wurde allerdings nicht sachgerecht angelegt, sodass die anliegende Hauswand Feuchte aufnimmt. Zufällig konnten wir bei einer Begehung mit unserem Sachverständigen den darunterliegenden Keller besichtigen, der einem anderen Eigentümer gehört. Es hat sich gezeigt, dass dieser Keller schon immer feucht war, aber das Problem durch den Garten vermutlich verstärkt wurde. Wir würden nach einem Kauf für eine Entwässerung des Gartens sorgen. Wenn wir nun diese Wohnung kaufen, ist es dann möglich, dass wir für den bereits vor dem Kauf an dieser anderen Liegenschaft verursachten Schaden aufkommen müssen?
Für den Fall, dass der Eigentümer des Kellers eine Sanierung durchführt und Kosten von uns zurückerstattet bekommen möchte, haben wir folgende Klausel in das Kaufanbot aufgenommen:
"Für eventuelle vom Anbotnehmer verursachte Schäden an anderen Liegenschaften werden vom Anbotsteller bei einer Sanierung keine Kosten übernommen."
So wird das Anbot allerdings nicht angenommen. Es stellt sich nun die Frage, ob die Klausel eigentlich notwendig ist, oder bereits durch geltendes Recht abgedeckt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth D.
ich habe eine Frage zu einem Kaufanbot einer Eigentumswohnung. Zur Eigentumswohnung, die ich gerne erwerben würde, gehört ein Garten. Dieser wurde allerdings nicht sachgerecht angelegt, sodass die anliegende Hauswand Feuchte aufnimmt. Zufällig konnten wir bei einer Begehung mit unserem Sachverständigen den darunterliegenden Keller besichtigen, der einem anderen Eigentümer gehört. Es hat sich gezeigt, dass dieser Keller schon immer feucht war, aber das Problem durch den Garten vermutlich verstärkt wurde. Wir würden nach einem Kauf für eine Entwässerung des Gartens sorgen. Wenn wir nun diese Wohnung kaufen, ist es dann möglich, dass wir für den bereits vor dem Kauf an dieser anderen Liegenschaft verursachten Schaden aufkommen müssen?
Für den Fall, dass der Eigentümer des Kellers eine Sanierung durchführt und Kosten von uns zurückerstattet bekommen möchte, haben wir folgende Klausel in das Kaufanbot aufgenommen:
"Für eventuelle vom Anbotnehmer verursachte Schäden an anderen Liegenschaften werden vom Anbotsteller bei einer Sanierung keine Kosten übernommen."
So wird das Anbot allerdings nicht angenommen. Es stellt sich nun die Frage, ob die Klausel eigentlich notwendig ist, oder bereits durch geltendes Recht abgedeckt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth D.