Seite 1 von 1

GKK Regressforderung

Verfasst: 11.05.2013, 02:16
von Muecke1
Hallo Leser!

Heute war ein guter Freund bei mir und erzählte mir folgendes:

Er war ende 2010 in eine Rauferei verwickelt wo etwa 7 Personen beteiligt waren - ende vom Lied war einer trug ein blaues Auge davon, aber niemannd wußte genau woher oder von wem er das bekommen hatte.
Es folgten einvernahmen von der Polizei der Verletzte mußte Operiert werden.
Danach nichts mehr - kein Verfahren - keine Anzeige nichts....

Nun hat er Gestern von der GKK einen Brief bekommen er müße den von ihm entstandene Schaden in Höhe von 6000 Euro bezahlen???

Wie kann das sein ohne Verurteilung oder sonstigem?
Soll er sich gleich einen Anwalt nehmen oder zuerst selber bei der GKK anrufen?

Danke für eure Antworten

Verfasst: 11.05.2013, 15:18
von Ratlex
Ich glaube damit Sie eine vernünftige Antwort auf Ihre Frage erhalten können, muss die Anfrage noch etwas konkretisiert werden. Wie wird die Forderung begründet und auf welche Vorschriften wird die Forderung/die Begründung gestützt?