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Schadenersatz an Hausverwalter

Verfasst: 08.05.2013, 14:57
von Andreas Anker
Hallo!

Hier der Sachverhalt:

Hausbesitzer A ist von gesetzeswegen (§93 StVO) verpflichtet die nahegelegenen Gehsteige und Gehwege von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie diese zu streuen.

Hausbesitzer A hat die Verwaltung dieser Liegenschaft der Hausverwaltung B übergeben. (Verwaltungsvertrag)

Hausverwaltung B lässt die Gehsteige und Wege vom ihm beauftragen Hausmeister C bereinigen und streuen. Dies hat der Hausmeister auch immer ordentlich gemacht.

Am Tag X stürzt ein Dritter D an dem vom Hausmeister gereinigten/gestreuten Weg und verletzt sich. Er möchte den Schaden den er erlitten hat ersetzt bekommen und verweist auf §93 StVO. Er meint es wäre nicht gesetzeskonform bereinigt/bestreut gewesen was Grund für seinen Sturz war.

An wen kann/wird sich der Passant D mit seinem Anspruch richten? Bei wem hat er die besten Chancen seinen Anspruch durchzusetzen?

Im speziellem noch wie haftet der Hausverwalter für seinen Hausmeister? Ex delicto (nach §1315 ABGB und Beweislast nach §1296 ABGB oder ex contractu nach §1313a und §1298 ABGB?

Der Sachverhalt hat sich nicht zugetragen wäre aber interessant zu wissen. Ich selber möchte es in der Position des Hausverwalters wissen.

Grüße

Andreas

Verfasst: 08.05.2013, 22:06
von Manannan
siehe § 1319a und neueste Judikatur des OGH!