U-Haft und Betrügereien

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JUSLINE
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U-Haft und Betrügereien

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2005, 21:53

Meine Frage an Juristen: wenn man über eine Detektei Recherchen durchführen läßt und dann noch auf eigene Faust gegen eine Betrügerin recherchiert - und dann darauf kommt, dass es sich tatsächlich um eine bereits vorbestrafte Person handelt, die mit falschem Namen, falschem Dr.Titel und falschen Geburtsdaten diverse kleine Betrügereien gemacht hat, früher aber bereits unter einem anderen Namen wegen Betruges in U- Haft und zu einem Jahr bedingt verurteilt war - wenn man das über "Umwege" erfahren hat, darf man dieses Wissen in der Familie weitergeben, oder kann man sich dabei selbst in die Brennessel setzen???

Bitte um baldige Antwort, die Betrügerin hat beste Kontakte zu einem Promianawalt und einen guten familiären Background!!! tiefvater ist ( war ) hoher Politiker! Sie hat von meinen Recherchen erfahren und nun droht man mir mit ANZEIGEN! Wie verhalte ich mich? Selbst mit einer Anzeige vorpreschen oder Stillschweigen bewahren???




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JUSLINE
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RE: U-Haft und Betrügereien

Beitrag von JUSLINE » 28.06.2005, 16:45

Wenn sie es in einer für Dritte wahrnehmbarer Weise machen, können Sie sich der Üblen Nachrede §111 StGB strafbar machen. Außer sie können die Behauptung beweisen oder zumindest aus gutem Grund dies für wahr halten.



Wenn sie hinreichenden Verdacht haben wenden Sie sich an die Sicherheitsbehörden oder die Staatsanwaltschaft. Dies ist eine nicht für Dritte wahrnehmbare Weise. Im Familienkreis würde ich es nicht verlautbaren.

mfg

Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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