Gewerberechtlicher GF - mehrfache Betätigung ??

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JUSLINE
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Gewerberechtlicher GF - mehrfache Betätigung ??

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2005, 18:49

Guten Tag !



Auf Grund einer Novellierung in der Gewerbeordnung aus dem Jahre 2003 habe ich auf Grund meiner abgeschlossenen Berufsausbildung als Gastronomiefachkaufmann den Befähigungsnachweis zur Anmeldung des reglementierten Gewerbes - Gastgewerbe.

Ich möchte diese "Konzession" nunmehr weitervergeben und mir solcherart ein legitimes Zusatzeinkommen verschaffen.

Ich bin seit 25 Jahren Beamter, unbescholten und erfülle sämtliche Vorraussetzungen für die Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer.

Die Voraussetzungen für einen gewerberechtlichen Geschäftsführer sind lt. GeWO daß ein solcher mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im beschäftigt ist

Es muß natürlich auch lt. GeWO eine tatsächliche Betätigung im Betrieb vorhanden sein.

Lt. einem Merkblatt der WKO könnte eine solche Bedingung in Einzelfällen nicht erfüllt sein wenn der gew.rechtliche GF als Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb mit einer 40 Stundenwoche beschäftigt ist.

Meine Fragen zu diesem Punkt:

.)Wäre in meinem Fall die mehrfache "Weitergabe" des Befähigungsnachweises somit unmöglich bzw. bereits bei einmaliger Weitergabe für die Gewerbebehörde bedenklich und kann mir dies untersagt werden ?

.) Wer hat für solch einen Fall Erfahrungswerte und kann mir u.U. einen guten Tip geben, wie die mehrfache Weitergabe möglich wäre, und wie dies in der Praxis gehandhabt wird ?

.) Könnte eine solche tatsächliche Betätigung im Betrieb nicht durch bspw. Homework auf dem PC für den Betrieb und fallweise Aufsichtskontrolle stattfinden.

.) wie sieht es mit der dsbzgl. Rechtssprechung aus ?



Mit besten Dank im Voraus für gute Ratschläge und weiterführende Informationen



Walter Grabherr




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