Erbschaftsnachweis
Erbschaftsnachweis
Ich habe gehört, dass eine Testamentunterdrückerin das unterdrückte Testament nicht hergeben muss. Im Gegenteil muss der Erbe das Recht auf das Erbe mit anderen Mitteln nachweisen. Wenn nur das unterdrückte Testament der einzige Beweis ist, bekommt man nichts. Man kann angeblich diese Testamentunterdrückerin nicht klagen, da man auch in diesem Falle andere Beweise auf das Recht des Erbes beim Gericht nachweisen muss. Stimmt das? Es soll angeblich eine Anwältin geben, die diese Testamentunterdrückerin sogar in einem Prozess vertreten würde.
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