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DSG

Beitrag von JUSLINE » 26.01.2002, 14:16

Darf eigentlich laut Datenschutzgesetz mein Geburtsdatum auf dem Umschlag eines Briefes stehen??? Ich meine damit dort wo mein Name und mein Adresse steht und somit dies für jeden sichtbar ist.



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RE: DSG

Beitrag von JUSLINE » 26.01.2002, 20:51

Es kommt darauf an, ob das Geburtsdatum für das Zustellorgan wesentlich zur Feststellung des Adressaten ist. Notwendig und auch unter Datenschützern unbestritten ist es jedenfalls dann, wenn zwei Personen gleichen Namens an der Zustelladresse wohnen und nur einer von beiden zB. ein Rsa- oder Rsb-Brief zugestellt werden soll.


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