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Grundbuch und Kontaktaufnahme

Verfasst: 15.04.2013, 21:00
von bosima
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zum Grundbuch

Ist es erlaubt im Grundbuch z.B. über ein Gericht, oder einen Makler sich über ein bestimmtes Grundstück/Liegenschaft zu informieren und dann den Besitzer telefonisch zu kontaktieren um nachzufragen ob diese Liegenschaft evtl. zum Kauf steht, oder ist das verboten?

Vielen Dank für Eure Auskunft.

Verfasst: 15.04.2013, 21:24
von Manannan
Ja, das ist erlaubt, da das Grundbuch ein öffentliches Buch ist und kann jeder darin Einsicht nehmen und sich Abschriften herstellen kann ( siehe § 7 Grundbuchsgesetz).