Grundbuch und Kontaktaufnahme
Verfasst: 15.04.2013, 21:00
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zum Grundbuch
Ist es erlaubt im Grundbuch z.B. über ein Gericht, oder einen Makler sich über ein bestimmtes Grundstück/Liegenschaft zu informieren und dann den Besitzer telefonisch zu kontaktieren um nachzufragen ob diese Liegenschaft evtl. zum Kauf steht, oder ist das verboten?
Vielen Dank für Eure Auskunft.
ich hätte da mal eine Frage zum Grundbuch
Ist es erlaubt im Grundbuch z.B. über ein Gericht, oder einen Makler sich über ein bestimmtes Grundstück/Liegenschaft zu informieren und dann den Besitzer telefonisch zu kontaktieren um nachzufragen ob diese Liegenschaft evtl. zum Kauf steht, oder ist das verboten?
Vielen Dank für Eure Auskunft.