Grundbuch und Kontaktaufnahme

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
bosima
Beiträge: 28
Registriert: 01.09.2008, 17:31

Grundbuch und Kontaktaufnahme

Beitrag von bosima » 15.04.2013, 21:00

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zum Grundbuch

Ist es erlaubt im Grundbuch z.B. über ein Gericht, oder einen Makler sich über ein bestimmtes Grundstück/Liegenschaft zu informieren und dann den Besitzer telefonisch zu kontaktieren um nachzufragen ob diese Liegenschaft evtl. zum Kauf steht, oder ist das verboten?

Vielen Dank für Eure Auskunft.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 15.04.2013, 21:24

Ja, das ist erlaubt, da das Grundbuch ein öffentliches Buch ist und kann jeder darin Einsicht nehmen und sich Abschriften herstellen kann ( siehe § 7 Grundbuchsgesetz).

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 115 Gäste