Bauvorschriften bzw. Baubewilligung - Verjährung
Verfasst: 15.04.2013, 08:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor knapp 2 Jahren haben wir uns ein Haus gekauft. Am Plan war nur das Wohnhaus. Beanstandung durch die Gemeinde gab es keine. Am Grundstück, welches von 2 Straßenseiten zu befahren ist, ist ausserdem eine Garage und ein Stadl von einer Größe von ca. 9x7 Metern welche beide eine von einer Straßenseite zu sehen sind. Dahinter befindet sich eine Räumlichkeit für Gartengeräte - ca. 2x3 Meter.
Diese wollen wir nun wegreissen wobei diese Info irgendwie bei der Gemeinde angelangt ist. Diese möchte nun, dass wir uns einen Plan zeichnen lassen und auch die Bewilligung fürs abreissen des Schuppens einholen - was die Zeichnung eines Planes voraussetzen würde.
Meine Frage daher: können die jetzt nach ca. 20-30 Jahren (so lange stehen die für den Bau nicht bewilligten Gebäude) von uns verlangen einen Plan zeichnen zu lassen und noch eine Bewilligung fürs abreissen eines Schuppens einzoholen obwohl es dieses Gebäude offiziell ja garnicht gibt? (Versichert ist das Ganze.) Gibts da keine Verjährung für sowas?
Danke für jegliche hilfreiche Info.
Liebe Grüße
vor knapp 2 Jahren haben wir uns ein Haus gekauft. Am Plan war nur das Wohnhaus. Beanstandung durch die Gemeinde gab es keine. Am Grundstück, welches von 2 Straßenseiten zu befahren ist, ist ausserdem eine Garage und ein Stadl von einer Größe von ca. 9x7 Metern welche beide eine von einer Straßenseite zu sehen sind. Dahinter befindet sich eine Räumlichkeit für Gartengeräte - ca. 2x3 Meter.
Diese wollen wir nun wegreissen wobei diese Info irgendwie bei der Gemeinde angelangt ist. Diese möchte nun, dass wir uns einen Plan zeichnen lassen und auch die Bewilligung fürs abreissen des Schuppens einholen - was die Zeichnung eines Planes voraussetzen würde.
Meine Frage daher: können die jetzt nach ca. 20-30 Jahren (so lange stehen die für den Bau nicht bewilligten Gebäude) von uns verlangen einen Plan zeichnen zu lassen und noch eine Bewilligung fürs abreissen eines Schuppens einzoholen obwohl es dieses Gebäude offiziell ja garnicht gibt? (Versichert ist das Ganze.) Gibts da keine Verjährung für sowas?
Danke für jegliche hilfreiche Info.
Liebe Grüße