Kanalbegehung? Wer darf rein

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nina18
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Kanalbegehung? Wer darf rein

Beitrag von nina18 » 06.04.2013, 08:56

Unser Bürgermeister (NÖ) hat festgelegt alle Häuser des Ortes neu zu vermessen um die Kanalabgaben zu aktualisieren. Von außen fände ich das ja ok aber diese Leute kommen (angebl. wird der Tag vorher bekanntgegeben) ins Haus und müssen in jedes Zimmer, Dachboden undKeller gelassen werden. Angeblich dürrfen sie auch hinter Kästen schauen etc. Ich finde das ziemlich krass das ist ja wir ein Durchsuchungsbefehl. Ist das zulässig oder kann ich das verhindern?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.04.2013, 20:32

Ihrer Frage nach zu urteilen, ist in Ihrer Wohnsitzgemeinde eher ein diesbezügliches Gerücht im Umlauf.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Gemeinde ob das tatsächlich so ist und wenn ja, dann fragen Sie auch gleich nach der Rechtsgrundlage.
Eine Nachschau in der von Ihnen geschilderten Form ist grundsätzlich nur bei Verdacht einer Abgabenverkürzung oder Abgabenhinterziehung denkbar.

nina18
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Beitrag von nina18 » 08.04.2013, 18:55

danke für dieAntwort. Es ist leider kein Gerücht, sondern ist wirklich so. Der 'Bürgermeister hat es bestätigt. Rechtsgrundlage konnte er mir keine nennen, er meinte nur es steht irgendwo im kanalgesezt. Ich konnte aber nichts entdecken. Anscheinend unterstellt er dann also jedem Bürger des Ortes Gebüren zu hinterziehen. Ich finde das schon schlimm und habe auch noch nie von so etwas gehört.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.04.2013, 21:17

Wenn er es nicht weiß, dann würde ich raten, durch Verweigerung des Zutritts einen Bescheid zu erzwingen.
Es gibt ein gelinderes zum Ziel führendes Mittel, nämlich die Einsicht in den Bauakt und dieses ist primär anzuwenden.

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