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Verfasst: 04.04.2013, 21:06
von Manannan
Sie müssen sich der Strafanzeige als Privatbeteiligter anschließen. Sofern (noch) verwertbares Vermögen vorhanden ist, besteht Aussicht auf Wiedererlangen des Betrages. Aber machen Sie sich keine zu großen Hoffnungen.