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Hilfe-wie hoch sind Alimente in Österreich?

Verfasst: 10.04.2005, 17:09
von JUSLINE
Guten Tag,



Meine Bekannte aus Tschechien ist mit einem Mann aus Österreich schwanger /4.Monat/.

Der Mann kommt aus Poysdorf,als er erfahren hat,dass sie schwanger ist,hat er sie verlassen.Seit dem versteckt sich

irgendwo in Poysdorf und will kein Geld zahlen.

Wer kann helfen mit Infos,wo und was man machen kann.

Wie hoch sind Alimente,was zahlt Statt dazu oder nicht,sie ist verzveifelt und kennt sich nicht aus.Ein Rechtsanwalt kann sich nicht leisten,der Mann verdient ca. 1200,- netto.

Danke für Hilfe im Voraus.


RE: Hilfe-wie hoch sind Alimente in Österreich?

Verfasst: 10.04.2005, 19:26
von DorisMihokovic
Um den Kindesvater zur Zahlung heranziehen zu koennen, muss erst das Kind geboren sein. VOR der Geburt gibt es keine Alimente. Die Kindesmutter hat fuer sich KEINEN Anspruch auf Unterhalt - nur fuer das Kind. Falls der Mann Zweifel an seiner Vaterschaft hat, kann ein Vaterschaftstest erforderlich sein.

Die Mutter muss nach der Geburt den Namen des (mutmasslichen) Vaters angeben, um Anspruch auf Unterhalt zu haben.

RE: Hilfe-wie hoch sind Alimente in Österreich?

Verfasst: 10.04.2005, 22:54
von JUSLINE
Danke für Antwort,aber wenn die Mutter arbeitslos ist,müsste doch von ihm irgendwas kommen,oder ist es im Österreich anderes?Kannst Du die Höhe definieren?Irgendwo stand 16% des netto Gehaltes.Wo kann man sich dann nach Geburt wenden?Jugendamt?Er sagte schon,dass er nichts zahlt oder arbeitslos wird.Danke.


RE: Hilfe-wie hoch sind Alimente in Österreich?

Verfasst: 10.04.2005, 23:40
von DorisMihokovic
Ihre Bekannte ist einstweilen noch nicht Mutter. In Oesterreich bekommen arbeitswillige und arbeitsfaehige Personen Arbeitslosengeld, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfuellen. Ist eine Person krank, so ist sie nicht arbeitsfaehig und bezieht Krankengeld. Waehrend der Mutterschutzfrist (8 Wochen vor + nach der Geburt, bei Mehrlings- bzw. Fruehgeburt bis zu 12 Wochen) besteht Anspruch auf sogenanntes Wochengeld. Im Falle von Arbeitsunfaehigkeit aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen besteht Anspruch auf Krankengeld - immer davon ausgehend, dass zuvor ein entsprechendes versicherungspflichtiges Arbeitsverhaeltnis bestanden hat. Der mutmassliche werdende Vater hat zu diesem Zeitpunkt keinerlei Verpflichtungen und i.d.R. gegenueber der Kindesmutter (sofern er mit dieser nicht verheiratet war) auch nach der Niederkunft nicht. Er muss nur Unterhalt fuer das Kind bezahlen. Die Hoehe, die sie genannt haben, stimmt ungefaehr.



Wenn nach der Geburt der Vater angegeben wird, dann sollte m. E. das Jugendamt taetig werden.