Rücktrittsrecht Haustürgeschäft

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tanja semmering
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Rücktrittsrecht Haustürgeschäft

Beitrag von tanja semmering » 15.03.2013, 17:04

Hallo,

Folgendes ist mir in Österreich passiert: Ein Außendienstmitarbeiter klopft an die Haustür und bietet mir ein Produkt seiner Firma an. Ich (Privatperson) entscheide mich für ein Produkt und unterschreibe einen Vertrag über eine zukünftige Lieferung per Nachnahme. Vertragsdurchschlag bleibt bei mir. Am nächsten Tag denk ich darüber nach und entscheide mich vom Vertrag zurückzutreten. Am Auftrag selbst steht "der Konsument kann binnen 1 Woche schriftlich auf dem Postweg vom Vertrag zurücktreten". Also kopiere ich den Vertrag, und setze ein normales Rücktrittsschreiben unter Bekanntgabe der Vertragsnummer auf. Beides, die Vertragskopie und den Rücktritt, schicke ich per Einschreiben an den Firmensitz. Gleichzeitig rufe ich auch bei der Firma an und erreiche den Chef. Sage ihm das ich vom Vertrag zurücktreten möchte, er fragt nach meinem Namen notiert ihn sich, will mich noch ein wenig umstimmen usw., aber ich bleibe bei meinem Entschluss und er sagt dann wenn ich es schriftlich kündige ist es in Ordnung. 3 Tage später ist im Post Track & Trace Service auch schon vermerkt der Brief ist übergeben worden.

So, jetzt 4 Wochen später finde ich eine Benachrichtigung der Post vor, das ein Paket per Nachnahme von eben dieser Firma abzuholen ist.
Hab daraufhin nochmal die Firma angerufen, der Chef meinte ich solle am Montag nochmal im Büro anrufen, er ist gerade unterwegs.
Mir kommt das ganze irgendwie komisch vor und ich glaube die wollen mich übers Ohr hauen. Könnten ja theoretisch sagen im Brief von mir war kein Rücktrittsschreiben oder so.... Gibt es irgendeinen Weg für mich um auf der sicheren Seite zu sein das ganze nicht zahlen zu müssen? Betrag ist zwar "nur" 150€, aber dennoch als Lehrgeld möchte ich das auch nicht bezeichnen, da ich ja versucht habe alles richtig zu machen ;-)

lg



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 15.03.2013, 20:34

Der Rücktritt wurde gem § 3 Abs 4 KSchG binnen einer Woche schriftlich erklärt und ist daher fristgerecht und rechtsgültig, was Sie mit der Postbestätigung beweisen können.
Zudem haben Sie auch telefonisch den Rücktritt erklärt. Zwar hat der Unternehmer auf die schriftliche Kündigung hingewiesen, er war jedoch von Ihrem Entschluss in Kenntnis.
Laut OGH gilt trotz der in § 3 Abs 4 normierten Schriftform eine mündliche Rücktrittserklärung dann, wenn der Unternehmer damit einverstanden ist (OGH 2 Ob 11/02k).
Paket daher nicht annehmen!

tanja semmering
Beiträge: 21
Registriert: 07.09.2012, 17:53

Beitrag von tanja semmering » 18.03.2013, 11:57

So, hab heute bei dieser Firma angerufen, und die meinten schlicht und einfach sie hätten etwas durcheinander gebracht;-) Naja, als sie dann wieder damit anfingen mir das ganze für viel billiger anzubieten war es wohl offensichtlich das sie den von mir bereits gekündigten Auftrag trotzdem ausführten, in der Hoffnung ich würde das Paket annehmen und bezahlen. Naja, jedenfalls gut rausgekommen bei dieser Sache.


lg und vielen Dank!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 18.03.2013, 19:05

Gern geschehen!

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