Konsum von Cannabis
Verfasst: 13.03.2013, 01:36
Guten Tag,
Ich wurde vor einigen Tagen von der Polizei angerufen, und aufs Revier eingeladen. Da mir unbekannt war aus welchen Gründen, und der Beamte mir am Telefon keine Auskunft geben wollte, erklärte ich mich bereit gleich zu kommen.
Vor Ort wurde mir erklärt, ich solle eine Aussage betreffend eines einschlägigen Drogenhändlers machen, dessen Nummer ich angeblich innerhalb weniger Minuten 2 mal angerufen hätte. (ersichtlich aus dem Protokoll des überwachten Telefons des angeblichen Dealers)
Ich konnte dazu nicht mehr sagen, als dass ich die Nummer nicht kenne ( ich bot auch an diese nummer in meinem telefonbuch zu suchen) und Nie wissentlich dort angerufen hätte. (was der Wahrheit entspricht)
Leider war ich so "schlau" bei der Vernehmung auf Fragen über drogenkonsum etc. einzuräumen dass ich gelegentlich, (meist auf Parties)
mitrauche wenn ein Joint die Runde macht.
Auch zu der Frage ob ich was Btm angeht schonmal auffällig geworden bin bejahte ich, da ich vor ca 7 Jahren in Deutschland schoneinmal angezeigt wurde wg Cannabiskonsum.
Dazu muss gesagt sein dass ich deutscher Staatsbürger bin und in Österreich lebe.
In Folge der Anzeige in Deutschland wurde ich durch die Behörden als "Untauglich zum führen von Kraftfahrzeugen" eingestuft , was nur durch eine Mpu ( in Österreich etwa die VPU) wiederlegt werden konnte.
Mpu beim ersten Antritt bestanden, Führerschein seitdem wieder ohne weitere Vorkommnisse in meinem Besitz.
Nun die Fragestellung:
Meine Aussage wird an den Österreichischen Staatsanwalt übermittelt, dieser bestimmt ob es zu einem Urteil kommt oder nicht (was ich doch schwer hoffen will, und der Polizeibeamte mir auch beteuerte)
Ich kann also davon ausgehen, dass die Anzeige fallengelassen wird?
Der wichtigere Punkt wäre ob dies Auswirkungen auf meinen Führerschein haben wird.
Der Polizist behauptete die Österreichischen Behörden dürften keine Daten an (in diesem Fall) Deutschland weiterleiten.
Ich weiss nicht ob es von Wichtigkeit ist dass ich mittlerweile keinen deutschen Wohnsitz mehr habe, und somit mein Lebensmittelpunkt ausschließlich Österreich ist.
Ich vermute schwer, dass ich erneut eine Mpu ablegen muss, wenn die zuständige Führerscheinstelle von dem Fall erfährt!?
Falls dies nicht geschehen sollte, bleibt trotzdem noch offen ob ich nun in Österreich wegen dem Vorfall zur amtsärztlichen Untersuchung geladen werde um meine Fahrtauglichkeit zumindest hierzulande zu untersuchen.
Die einzigen infos die ich zu diesem punkt finden konnte war dass dies zumindest bei Österreichischen Staatsbürgern nur eingeleitet werden darf, (sonst wohl erfolgreich anfechtbar) wenn die Sachlage auf "mehr als gelegentlichen" Konsum vorliegt, was ja meine Aussage wiederlegt.
Ich hoffe Jemand kann zumindest teilweise meine Fragen beantworten, da ich nach eigenen Recherchen leider keinen vergleichbaren Fall finden konnte.
mfG
mogli
Ich wurde vor einigen Tagen von der Polizei angerufen, und aufs Revier eingeladen. Da mir unbekannt war aus welchen Gründen, und der Beamte mir am Telefon keine Auskunft geben wollte, erklärte ich mich bereit gleich zu kommen.
Vor Ort wurde mir erklärt, ich solle eine Aussage betreffend eines einschlägigen Drogenhändlers machen, dessen Nummer ich angeblich innerhalb weniger Minuten 2 mal angerufen hätte. (ersichtlich aus dem Protokoll des überwachten Telefons des angeblichen Dealers)
Ich konnte dazu nicht mehr sagen, als dass ich die Nummer nicht kenne ( ich bot auch an diese nummer in meinem telefonbuch zu suchen) und Nie wissentlich dort angerufen hätte. (was der Wahrheit entspricht)
Leider war ich so "schlau" bei der Vernehmung auf Fragen über drogenkonsum etc. einzuräumen dass ich gelegentlich, (meist auf Parties)
mitrauche wenn ein Joint die Runde macht.
Auch zu der Frage ob ich was Btm angeht schonmal auffällig geworden bin bejahte ich, da ich vor ca 7 Jahren in Deutschland schoneinmal angezeigt wurde wg Cannabiskonsum.
Dazu muss gesagt sein dass ich deutscher Staatsbürger bin und in Österreich lebe.
In Folge der Anzeige in Deutschland wurde ich durch die Behörden als "Untauglich zum führen von Kraftfahrzeugen" eingestuft , was nur durch eine Mpu ( in Österreich etwa die VPU) wiederlegt werden konnte.
Mpu beim ersten Antritt bestanden, Führerschein seitdem wieder ohne weitere Vorkommnisse in meinem Besitz.
Nun die Fragestellung:
Meine Aussage wird an den Österreichischen Staatsanwalt übermittelt, dieser bestimmt ob es zu einem Urteil kommt oder nicht (was ich doch schwer hoffen will, und der Polizeibeamte mir auch beteuerte)
Ich kann also davon ausgehen, dass die Anzeige fallengelassen wird?
Der wichtigere Punkt wäre ob dies Auswirkungen auf meinen Führerschein haben wird.
Der Polizist behauptete die Österreichischen Behörden dürften keine Daten an (in diesem Fall) Deutschland weiterleiten.
Ich weiss nicht ob es von Wichtigkeit ist dass ich mittlerweile keinen deutschen Wohnsitz mehr habe, und somit mein Lebensmittelpunkt ausschließlich Österreich ist.
Ich vermute schwer, dass ich erneut eine Mpu ablegen muss, wenn die zuständige Führerscheinstelle von dem Fall erfährt!?
Falls dies nicht geschehen sollte, bleibt trotzdem noch offen ob ich nun in Österreich wegen dem Vorfall zur amtsärztlichen Untersuchung geladen werde um meine Fahrtauglichkeit zumindest hierzulande zu untersuchen.
Die einzigen infos die ich zu diesem punkt finden konnte war dass dies zumindest bei Österreichischen Staatsbürgern nur eingeleitet werden darf, (sonst wohl erfolgreich anfechtbar) wenn die Sachlage auf "mehr als gelegentlichen" Konsum vorliegt, was ja meine Aussage wiederlegt.
Ich hoffe Jemand kann zumindest teilweise meine Fragen beantworten, da ich nach eigenen Recherchen leider keinen vergleichbaren Fall finden konnte.
mfG
mogli