Automatischer KESt-Abzug gegenüber Veranlagung nachteilig
Verfasst: 06.03.2013, 00:05
Hallo,
Der KESt Abzug wiederspricht doch vollkommen dem Periodenprinzp und ist extrem marktfeindlich. Angenommen man hält eine Aktie um 1000 diese verdoppelt sich. Man verkauft und veranlagt nochmal wobei diese sich wieder verdoppelt. Nun hat man durch die geringere Reinvestition gegenüber der Jahresveranlagung 187,5 weniger. Die Auswirkungen in anderen Größenordnungen bzw. regelmäßiger Transaktionen/unterjährige Zinszahlungen sind ja gigantisch.
Wenn ein Österreicher in Deutschland ein Depot führt, hat Österreich gemäß Art 13 Abs 5 DBA (Ö-D) das alleinige Besteuerungsrecht. Also ist D nicht zum automatischen Abzug berechtigt. Warum zur Hölle sollte jemand ein Depot also im Inland führen?? Ich frage mich weil ich überlege aus diesem Grund in Deutschland ein Depot zu eröffnen.
Mfg
Der KESt Abzug wiederspricht doch vollkommen dem Periodenprinzp und ist extrem marktfeindlich. Angenommen man hält eine Aktie um 1000 diese verdoppelt sich. Man verkauft und veranlagt nochmal wobei diese sich wieder verdoppelt. Nun hat man durch die geringere Reinvestition gegenüber der Jahresveranlagung 187,5 weniger. Die Auswirkungen in anderen Größenordnungen bzw. regelmäßiger Transaktionen/unterjährige Zinszahlungen sind ja gigantisch.
Wenn ein Österreicher in Deutschland ein Depot führt, hat Österreich gemäß Art 13 Abs 5 DBA (Ö-D) das alleinige Besteuerungsrecht. Also ist D nicht zum automatischen Abzug berechtigt. Warum zur Hölle sollte jemand ein Depot also im Inland führen?? Ich frage mich weil ich überlege aus diesem Grund in Deutschland ein Depot zu eröffnen.
Mfg