Automatischer KESt-Abzug gegenüber Veranlagung nachteilig

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Stockman1
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Automatischer KESt-Abzug gegenüber Veranlagung nachteilig

Beitrag von Stockman1 » 06.03.2013, 00:05

Hallo,

Der KESt Abzug wiederspricht doch vollkommen dem Periodenprinzp und ist extrem marktfeindlich. Angenommen man hält eine Aktie um 1000 diese verdoppelt sich. Man verkauft und veranlagt nochmal wobei diese sich wieder verdoppelt. Nun hat man durch die geringere Reinvestition gegenüber der Jahresveranlagung 187,5 weniger. Die Auswirkungen in anderen Größenordnungen bzw. regelmäßiger Transaktionen/unterjährige Zinszahlungen sind ja gigantisch.
Wenn ein Österreicher in Deutschland ein Depot führt, hat Österreich gemäß Art 13 Abs 5 DBA (Ö-D) das alleinige Besteuerungsrecht. Also ist D nicht zum automatischen Abzug berechtigt. Warum zur Hölle sollte jemand ein Depot also im Inland führen?? Ich frage mich weil ich überlege aus diesem Grund in Deutschland ein Depot zu eröffnen.

Mfg
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Manannan
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Beitrag von Manannan » 06.03.2013, 21:20

Hier unterliegen Sie einem Trugschluss!
Realisierte ausländische Kapitalerträge müssen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden und werden - wie KEST-pflichtige inländische Kapitalerträge - mit 25% quasi endbesteuert. Die von der ausländischen Depotbank einbehaltene Quellensteuer wird steuermindernd in Abzug gebracht.

Hubert Neubauer
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Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 08.03.2013, 06:17

Ist die Quellensteuer höher als 25 % wie bsplsweise Schweiz mit 35 % wird sogar der hoehere Satz besteuert.

Stockman1
Beiträge: 2
Registriert: 05.03.2013, 23:47

Beitrag von Stockman1 » 09.03.2013, 15:52

Meines Wissens nach gibt es nur eine Quellensteuer auf ausländische Firmenanteile über 1% und Dividenden. Nicht aber auf realisierte Kursgewinne <1% und schon garnicht auf Drittstaattitel wie amerikanische Aktien. Würde ich aber zB eine Beteiligung (+1%) an einer amerikanischen Firma in einem deutschen Depot halten, würde die Quellensteuer beim Verkauf in den USA eingehoben werden.

Erster Satz macht ja auch Sinn da die Hauptaktivität der normalen Aktienspekulation in Österreich liegt wenn keine große Beteiligung vorliegt und sich der Staat die Steuern sichern will. Demnach glaube ich nicht, dass Deutschland zum KESt Abzug berechtigt ist.
Oder?

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 09.03.2013, 20:19

Deutschland ist nicht zum KEST-Abzug berechtigt, das stimmt. Nur Sie müssen in Deutschland eben Quellensteuer nach den geltenden deutschen Steuervorschriften bezahlen. Der Steuersatz KESt und Quellensteuer ist (zufällig) gleich.
In Österreich müssen Sie die ausländischen Kapitalerträge versteuern, diese sind KESt-pflichtig. Gegengerechnet wird allerdings die im Ausland bereits entrichtete Quellensteuer. Demnach bezahlen Sie nur einmal die 25 %.
Wenn - wie Herr Neubauer richtig ausführt - Sie im Ausland 35 % bezahlen, dann haben Sie noch immer einen um 10 % höheren Steuersatz als der, den Sie in Österreich unterliegen würden. Würden Sie im Ausland nur 10 % bezahlen, dann würden Ihre ausländischen Kapitalerträge in Österreich mit 25 % KESt abzüglich 10 % Quellensteuer belegt, in Summe somit wieder 25 % des realisierten Kapitalertrages (15 + 10 %)
Wäre Ihre Annahme richtig, dann würde kaum ein Inländer in Österreich ein Depot führen.

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