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Kann so etwas sein? Es geht ums Erbrecht

Verfasst: 05.03.2013, 22:04
von wexi1994
Ich sollte von meiner Großmutter ein Geld erben. Zuerst war das Testament unterdrückt, aber jetzt ist alles, Testament und "Aufenthalt des Geldes", beim Gericht vorhanden bzw. bekannt. Jetzt wurde mir von einem Verwandten mitgeteilt, dass ich das Geld auf keinen Fall erhalten werde. Die anderen sind auf der 2. Seite dieses Testaments von einer diesbezüglichen Erbschaft vollkommen ausgeschlossen. Gibt es das oder kann dieser Verwandte irgendetwas unternommen haben, daß es zu dieser Sache kommen kann. Könnte da ein Anwalt etwas unternehmen oder wäre die Erbschaft für immer verloren?

Nachtrag

Verfasst: 05.03.2013, 22:40
von wexi1994
Ich bin mit diesem Verwandten über meine Mutter verwandt, aber dieser ist mit dieser Großmutter nicht verwandt. Er kannte diese Großmutter nicht einmal, auch nicht meinen Großvater.

Verfasst: 06.03.2013, 10:42
von Sven Strassgschwandtner
Wenn ein rechtsgültiges Testament vorhanden ist (vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst und unterschrieben, evtl. Zeugen, evtl. Notar,...) dann haben Sie auch Anspruch auf das Erbe. Die Frage ist noch, wie der genannte verwandtschaftlich zum Erblasser steht und evtl. ein Pflichtteilsrecht hat!? Grundsätzlich ist im Erbrecht ein Rechtsbeistand (Anwalt) immer empfehlenswert.

alles gut und schön

Verfasst: 06.03.2013, 10:55
von wexi1994
Die Sache liegt beim Gericht und leider wird dort nicht schneller weitergearbeitet, angeblich Personalmangel. Ob der Grund ist, dass unser Anwalt dort nie persönlich erscheint oder der Gegenanwalt immer wieder den Akt herunterschieben läßt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall bekam ich einen Anruf dieses Verwandten, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, dass ich das Geld NIE bekommen werde, daher habe ich auch diese Frage ins Internet gegeben. Ich muß dazu sagen, dass dieser Verwandte unbedingt möchte, dass meine Mutter und die anderen Eigentümer dieses Haus hier verkaufen und da würde er natürlich für sein Viertel wesentlich mehr bekommen als von mir. Es kann also auch nur Pannigmache sein, aber man muß allem nachgehen.

Verfasst: 06.03.2013, 11:16
von Sven Strassgschwandtner
Der Sachverhalt ist etwas kompliziert dargestellt, aber eines lässt sich festhalten, nämlich dass sich die Höhe des Erbes vom Wert der Sache (Immobilie) zum Zeitpunkt des Ablebens ergibt und nicht vom Verkaufserlös.

das 2 verschiedene Dinge

Verfasst: 06.03.2013, 11:27
von wexi1994
Das Geld soll ich von meiner Großmutter väterlicherseits bekommen, aber der Verwandte ist mütterlicherseits und meine Mutter gehört die Hälfte des Hauses. Mit dem Geld ist gedacht, dieses Haus zu renovieren und weiter zu haben. Wenn ich das Geld nicht bekomme, muß meine Mutter ihre Hälfte verkaufen, egal um welchen Preis, da hier erwartet werden kann, dass die Gegner in der Erbschaftsangelegenheit einen Bauauftrag erwirken können. Die Gegner wollten schon einmal das Geld "umleiten" und hier ein Haus einer bestimmten Volksgruppe machen. Nur bin ich zum Glück draufgekommen und habe, nachdem auch meine Schwester zu allem Überfluss das Testament gestohlen hatte, eine Klage nach §229 durch meine Mutter machen lassen, da auch die Kopie aus dem Heimtresor verschwunden war. Das Geld liegt nun bei einer angeblichen Tochter meines Bruders am Konto gesperrt, da diese aus Habgier das auf ihr Konto geben lassen hat. Ich hoffe, dass ich nun doch bald das Geld bekomme und meine Mutter nicht ihre Haushälfte "herschenken" MUSS. Die Kopie wurde von Leuten vom Gericht geholt, nachdem ich das überall erzählt habe.

Verfasst: 06.03.2013, 12:08
von Sven Strassgschwandtner
Klingt für einen Außenstehenden immer noch kompliziert. Wenn die Erbsache bei Gericht liegt, sollte Ihr ANwalt versuchen zu intervenieren, um den Fall zu beschleunigen. Eine klare Rechtsauskunft hier halte ich für sehr schwierig. Als "Verloren" würde ich so lange nichts bezeichnen, so lange es kein rechtskräftiges Urteil vom Gericht gibt!