Zugang zum Haus vom anderen Erben verweigert

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ESinVA
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Zugang zum Haus vom anderen Erben verweigert

Beitrag von ESinVA » 05.03.2013, 21:58

Ich habe 1/12 eines Hauses geerbt. Es steht leer und wurde von mir und meinem Bruder (der andere Erbe) als Urlaubsdomizil benuetzt. Nun hat mir mein Bruder mitgeteilt dass er die Schloesser geaendert hat und ich keinen Zutritt mehr habe. Habe ich Recht, als Teilbesitzer, das Familiehaus wieterhin zu benuetzen? Wie kann ich mir Zutritt verschaffen?



MG
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Beitrag von MG » 06.03.2013, 06:40

Wenn Sie bereits als Miteigentuemer im Grundbuch eingetragen sind, koennen Sie Ihr Recht auf Zutritt klagsweise durchsetzen. Wekche Art Klage dazu am ehesten geeignet waere sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen. uU waere ja auch ueber eine Teilungsklage nachzudenken.

mfG
RA Michael Gruner

Sven Strassgschwandtner
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Beitrag von Sven Strassgschwandtner » 06.03.2013, 10:50

Warum haben sie 1/12 eines Hauses? Ist das aus einem Pflichtteil entstanden? Fall dem so ist, so wäre dieser vom Haupterben in bar an Sie auszuzahlen (Geldauszahlungsanspruch).

MG
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Beitrag von MG » 06.03.2013, 11:47

Warum soll man nicht 1/12 erben können, da gibts noch ganz andere Erbportionen. Ich kenne einen Fall, da kamen über 25 Personen erbrechtlich zum Zug!

Sven Strassgschwandtner
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Beitrag von Sven Strassgschwandtner » 06.03.2013, 12:02

Schon klar. Aber so etwas ist augenscheinlich suboptimal, zumal man ein Haus nicht teilen kann. Wenn es also keine Nutzungsvereinbarung gibt (z.B. in jedem Jahr ein bestimmtes Monat), wird es schwierig! Entscheidend wird dir Frage nach dem Grundbuchseintrag sein.

MG
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Beitrag von MG » 07.03.2013, 09:55

Sven Straßgschwandtner hat geschrieben:Schon klar. Aber so etwas ist augenscheinlich suboptimal, zumal man ein Haus nicht teilen kann. Wenn es also keine Nutzungsvereinbarung gibt (z.B. in jedem Jahr ein bestimmtes Monat), wird es schwierig! Entscheidend wird dir Frage nach dem Grundbuchseintrag sein.
Doch, man kann ein Haus teilen. Nämlich mit der -schon oben angesprochenen - Teilungsklage.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 07.03.2013, 16:45

Zivilteilung und halt keine Realteilung

Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.03.2013, 21:34

...um meinen Senf auch noch dazuzugeben:

Zivilteilung iSv § 843 ABGB nur dann, wenn die Realteilung nicht oder nur unter beträchtlicher Minderung des Wertes möglich ist (vgl OGH MietSlg 44.047/38 )

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