Bankkonto außerordentlich kündigen - und weiter?

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Martina S
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Registriert: 02.03.2013, 23:07

Bankkonto außerordentlich kündigen - und weiter?

Beitrag von Martina S » 02.03.2013, 23:20

Hallo,

als Neuling verstoße ich vermutlich gleich mit dem ersten Beitrag gegen 31,9 Forumsregeln und mache mich damit sehr unbeliebt. Ich hoffe, dass ihr mir das einigermaßen verzeiht. Die Situation ist folgende:

Meine Bank erhöht demnächst die Spesen für die Kontoführung, damit habe ich auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Darauf wurde ich auch explizit hingewiesen. Leider ist ein Konto nur ein kleiner Teil dessen, was der durchschnittliche Kunde bei einer Bank hat. In meinem Fall benötige ich das Konto auch als Wertpapierverrechnungskonto, weil ich ein Depot bei besagter Bank habe. Auch meine private Pensionsvorsorge (im Nachhinein betrachtet nicht gerade intelligent) und mein VISA gehen von dem Konto weg. Die letztern beiden lassen sich vermutlich auch von einem anderen Konto abbuchen, die Wertpapiere verlangen aber ein Verrechnungskonto bei der gleichen Bank.

Das betreffende Konto darf ich wie gesagt kosten- und spesenlos kündigen, da meine Bank in einen bestehenden Vertrag eingreift. So weit, so gut. Nur was ist mit dem Rest, konkret mit den Wertpapieren? Ohne Konto funktioniert das Depot nicht mehr, muss ich es auf eigene Kosten auflösen oder wie läuft das dann ab?

Etwas ähnliches ist mir schon mal passiert, allerdings ohne dass ich das Kündigungsrecht in Anspruch genommen habe. Die Telekom hat die Kosten für den Festnetzanschluss erhöht, der Voraussetzung für meinen ADSL-Anschluss war.

Für unverbindliche Tipps wäre ich dankbar.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 04.03.2013, 11:16

Die Übertragung des Depots auf ein anderes Kreditinstitut ist idR mit Übertragungsgebühren verbunden. Zudem ist das auch als Depotauflösung zu sehen und die realisierten Gewinne unterliegen auch hier mW der Quellensteuer. Wenn Sie die einseitig geänderten Bedingungen der Bank nicht akzeptieren, kann das für Sie somit finanziell wesentlich höhere Nachteile bedeuten als durch die Akzeptanz der höheren Spesen. Die Sache ist juristisch durchaus interessant, zumal dadurch gerade bei Depotinhabern eine Beschränkung der Vertragsautonomie verbunden ist. Die Bank kann somit bei Depotinhabern bequem eine Spesenerhöhung durchwinken, da dies für den Kunden immer noch günstiger ist, als das Institut zu wechseln.
Ob dies vom VKI bereits aufgegriffen wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sollten sich diesbezüglich an den Konsumentenschutz wenden.

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