Klage trotz Verhandlungsbereitschaft
Verfasst: 01.03.2013, 20:09
Habe von einem Inkassobüro eine Forderung von €190 bzgl. Mahngebühren in der Höhe v. €30 bekommen.
Daraufhin habe ich (natürlich eingeschrieben) geantwortet dass ich nicht verstehe wie die Herrschaften (beim ersten Schreiben) auf so einen exorbitanten Betrag kommen und ihnen anhand der Inkassogebührenverordnung ausgerechnet was sie verlangen dürfen (kamen max. ~€60 raus) und habe auch (da ich dem Einzeiler "mahngebühren" nicht entnehmen konnte worum es geht, "nach Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung") angeboten €50 zu zahlen um schuldbefreiung und ein ende der angelegenheit herbeizuführen.
Nun, 2 Wochen später bekomme ich einen Schrieb vom zuständigen Bezirksgericht mit einer Klage i.d. Höhe von insgesamt 60 eur... 30 Mahn/30 Inkassokosten, was sich zusammen mit den Gerichtskosten auf €120 summiert.
Darf man wirklich Personen verklagen die ihre (Verhandlungs-)Bereitschaft nachweislich kundtun?
Was tun???
Daraufhin habe ich (natürlich eingeschrieben) geantwortet dass ich nicht verstehe wie die Herrschaften (beim ersten Schreiben) auf so einen exorbitanten Betrag kommen und ihnen anhand der Inkassogebührenverordnung ausgerechnet was sie verlangen dürfen (kamen max. ~€60 raus) und habe auch (da ich dem Einzeiler "mahngebühren" nicht entnehmen konnte worum es geht, "nach Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung") angeboten €50 zu zahlen um schuldbefreiung und ein ende der angelegenheit herbeizuführen.
Nun, 2 Wochen später bekomme ich einen Schrieb vom zuständigen Bezirksgericht mit einer Klage i.d. Höhe von insgesamt 60 eur... 30 Mahn/30 Inkassokosten, was sich zusammen mit den Gerichtskosten auf €120 summiert.
Darf man wirklich Personen verklagen die ihre (Verhandlungs-)Bereitschaft nachweislich kundtun?
Was tun???
