Klage trotz Verhandlungsbereitschaft

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Herr Gerecht
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Klage trotz Verhandlungsbereitschaft

Beitrag von Herr Gerecht » 01.03.2013, 20:09

Habe von einem Inkassobüro eine Forderung von €190 bzgl. Mahngebühren in der Höhe v. €30 bekommen.
Daraufhin habe ich (natürlich eingeschrieben) geantwortet dass ich nicht verstehe wie die Herrschaften (beim ersten Schreiben) auf so einen exorbitanten Betrag kommen und ihnen anhand der Inkassogebührenverordnung ausgerechnet was sie verlangen dürfen (kamen max. ~€60 raus) und habe auch (da ich dem Einzeiler "mahngebühren" nicht entnehmen konnte worum es geht, "nach Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung") angeboten €50 zu zahlen um schuldbefreiung und ein ende der angelegenheit herbeizuführen.

Nun, 2 Wochen später bekomme ich einen Schrieb vom zuständigen Bezirksgericht mit einer Klage i.d. Höhe von insgesamt 60 eur... 30 Mahn/30 Inkassokosten, was sich zusammen mit den Gerichtskosten auf €120 summiert.

Darf man wirklich Personen verklagen die ihre (Verhandlungs-)Bereitschaft nachweislich kundtun?

Was tun??? :cry:



Sven Strassgschwandtner
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Beitrag von Sven Strassgschwandtner » 06.03.2013, 12:52

Eine Klage einbringen kann Ihr Gläubigr grundsätzlich immer, wenn Sie im Schuldnerverzug sind. Ich würde einmal die grundsätzliche Schuld (Kaufpreis?) begleichen und mit Ihrem Gläubiger sprechen!

Herr Gerecht
Beiträge: 2
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Beitrag von Herr Gerecht » 06.03.2013, 19:23

Danke für die Antwort.

Ich nehme an Sie meinen damit die €60 aus der Klagsforderung.
Doch was würde ich mit meinem Gläubiger (dem Inkassobüro) reden?

Habe ja bereits Angeboten den gleichen Betrag welcher nun Gegenstand der Klage ist zu begleichen und nun werden meiner Person, wohl aus Rache weil ich die €190 nicht bezahlen wollte, unnötige Mehrkosten angehängt.

So wie ich es verstehe stimme ich zu den Gesamtbetrag zusammen mit den Gerichtskosten als korrekt zu akzeptieren und verpflichte mich damit zur Zahlung so ich nicht in den nächsten Tagen Einspruch erhebe.

Entstehen mir duch diesen Einspruch wieder Kosten?

Mir ist klar dass Recht mit Gerechtigkeit nichts zu tun hat, aber wie kann denn so etwas sein?

MG
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Beitrag von MG » 07.03.2013, 09:54

Wenn Sie Einspruch erheben, dann wird vom Gericht ein Termin anberaumt und der Gegener schickt höchstwahrscheinlich einen RA und wenn Sie dann das Verfahren verlieren, zahlen Sie dessen Kosten.

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