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Tschechien

Verfasst: 24.01.2002, 13:22
von JUSLINE
Hallo,

meine freundin ist tschechin und im oktober2001 hat sie ein kind von mir bekommen.meine freundin lebt zur zeit in CZ da sie seit dez.2000 einreiseverbot(2.Jahre) nach österreich hat.

was kann ich machen damit dieses aufgehoben wird und wir gemeinsam mit unserem kind in österreich leben können.

nach auskunft eines LINZER rechtsanwaltes ist es nur mit einem schreiben nach wien möglich. und das kostet mit seiner gebühr ca.10.000.-ats

was ist wenn wir heiraten??? wird dann das aufenthaltsverbot automatisch gelöscht?

bin über jede antwort sehr dankbar



grüße,Xpro


RE: Tschechien

Verfasst: 24.01.2002, 18:04
von JUSLINE
Wenn mit dem "10000 S Brief" eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gemeint ist kann ich Ihnen nur davon abraten, da das Verbot bereits heuer abläuft, also eine Gerichtsentscheidung ohnehin nicht früher käme.

Die Hochzeit dürfte am Aufenthaltsverbot nichts ändern.


RE: Tschechien

Verfasst: 27.01.2002, 01:45
von JUSLINE
Wird das Aufenthaltsverbot automatisch nach dem eingetragenen Stempel aufgehoben??

Oder muß man an die Fremdenpolizei,Verwaltungsgerichtshof oder dergleichen schreiben??

Wenn ja, an wende ich mich?



mfg, Xpro


RE: Tschechien

Verfasst: 27.01.2002, 10:48
von JUSLINE
Befristungen in Behördenentscheidungen laufen von selbst ab, ohne dass man noch einen Antrag stellen muss.