Diebstahl von geliehenem Fahrrad.

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Tanni789
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Diebstahl von geliehenem Fahrrad.

Beitrag von Tanni789 » 27.02.2013, 14:02

Hallo allerseits,
Ich habe mein Fahrrad einer Freundin geliehen während ich im ERASMUS Semester im Ausland war. Als ich nun wieder kam war das Rad weg. Ich hatte es im Fahrradkeller wo es nur ein zwei Schlüssel gibt und es echt sicher ist. Sie hat es wohl im Hauseingang abgesperrt und dann war es weg. Das war im November, ich habe davon erst ende Januar erfahren. Ich möchte, dass sie mir 220 Euro gibt, da ich mir in dem wert ein neues MTB gekauft habe was vom wert etwa wie mein altes ist. Mein Fahrrad hat mal 550 Euro gekostet und war sehr gut erhalten. Wie ist die Rechtslage dazu? Wer kommt in welcher höhe für den Schaden auf? Sie hat es auch nicht der Polizei gemeldet was ich echt sch**** finde.
LG und danke für eure Hilfe.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 28.02.2013, 10:00

Da das Rad offenbar nicht ordnungsgemäß versperrt und so gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert war, haftet Ihre Freundin wie ein Verwahrer. Da sie Ihnen das Rad nach Ablauf der Rückgabefrist nicht mehr zurückgeben kann, muss Sie Ihnen den Wert ersetzen.
Dieser Ersatzanspruch verjährt in 3 Jahren.

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