Schwimmbad-Parkhaus

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Steve_1982
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Registriert: 27.02.2013, 08:36

Schwimmbad-Parkhaus

Beitrag von Steve_1982 » 27.02.2013, 08:55

Hallo Forumsgemeinde, kürzlich erlebte ich folgenden Fall:

Ich wollte mit meiner Partnerin ein Schwimmbad/mit Therme in der Stadt besuchen. Da es dort kaum Parkmöglichkeiten gibt, fuhren wir zähneknirschend in das angeschlossene Parkhaus, welches auch als "öffentliches Parkhaus" zur Verfügung steht.
Hier kostet jede angefangene halbe Stunde (etwa) 1,50€, jedoch steht überall, dass bei Schwimmbadeintritt max. 3,50€ Tagestarif verrechnet werden.

So weit so gut, wir verbrachten einen schönen Abend im Bad mit Sauna etc., das Bad schließt um 22Uhr.

Als wir gegen 21:15Uhr das Bad verlassen, wollen wir uns unser "Ausfahrtsticket" bei der Kassa abholen, jedoch hat diese bereits geschlossen :evil:

Auf Anfrage bei einem Mitarbeiter des Schwimmbades erhalten wir nur die patzige Antwort, dass wir "Pech" gehabt haben und nun eben den regulären Tarif zahlen müssten...

Es blieb uns nichts anderes übrig, als die stolzen 18!! € :shock: am Automaten des Parkhauses zu zahlen um wieder ausfahren zu können...

Natürlich war es dumm von uns, dass wir nicht bereits beim Eintritt in das Bad das "Ausfahrtsticket" verlangt haben, jedoch kann dies ja nicht Voraussetzung sein, oder?

Im "Kleingedruckten" am Automaten stand auch, dass die Kassa um 21Uhr schließt, jedoch ist das in meinen Augen Abzocke mit Vorsatz, da ich mir sicher bin, dass unser Fall hier häufiger auftritt, die Kunden denken ja idR erst beim rausgehen an das Ausfahrticket...

Wie sieht es hier rechtlich aus?
Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 27.02.2013, 10:30

Ihr Frage lässt sich ohne genaue Kenntnis der Umstände und Vertragssbedingungen des Parkhausbetreibers nur pauschal beantworten.
Der Vertragsabschluss mit dem Betreiber des Parkhauses kommt idR mit dem Abstellen des Fahrzeugs zustande.
Mit der Einfahrt lösen Sie den Parkschein auf dessen Rückseite idR auf Vertragsbestimmungen bzw die AGB verwiesen wird und wo Sie diese einsehen können. IdR wird darauf hingewiesen, dass diese beim Kassenautomat einzusehen sind. Wie Sie selbst anführen, waren diese am Automaten aufgedruckt.
Wenn Sie diese nicht akzeptieren, dann muss Ihnen auch binnen angemessener Zeit (idR bis 10 Minuten), die kostenfreie Ausfahrt möglich sein.
Gegen den Betreiber des Parkhauses rechtlich vorzugehen, dürfte daher wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Sollten Sie eine RSV haben, so könnte die Beratung durch einen Anwalt ev. mehr Klarheit schaffen. Nehmen Sie dazu das Parkticket mit.

Steve_1982
Beiträge: 3
Registriert: 27.02.2013, 08:36

Beitrag von Steve_1982 » 27.02.2013, 13:52

Das Problem ist hier weniger das (wohl gültige) Zustandekommen eines Vertrages mit dem Parkhausbetreiber, sondern

die Irreführung durch großes Anschreiben von 3,50€ für Badegäste
und die fehlende Möglichkeit das Ausfahrtsticket zu bekommen wenn bei Badeschluss die Kassen geschlossen sind...

mM nach liegt hier ein gewisser Vorsatz vor den Kunden zu täuschen...
Somit müsste man den Vertrag auch wegen Irrtums anfechten können, oder?

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